Moderne Öfen dürfen auch bei Feinstaubalarm betrieben werden

22.02.2017 
Von: Wolfgang Leja
 
Redaktion
 

Stuttgart. Von einem Betriebsverbot nach der öffentlichen Bekanntgabe eines Feinstaubalarms sind alle Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe betroffen, die bis zum 31. Dezember 2014 eingebaut wurden und als Zusatzheizung zu einer bestehenden Zentralheizung betrieben werden. „Moderne, emissionsarme Holzfeuerungen können auch während eines Feinstaubalarms eingesetzt werden“, teilt der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg mit. Dazu gehören Feuerstätten, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden und damit die Stufe 2 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) erfüllen. Gleiches gilt für Einzelöfen mit Pelletfeuerung.

Von dem Betriebsverbot ausgenommen sind dem Verband zufolge generell zentrale Heizkessel, die Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel verbrennen, wie auch Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt. Eine weitere Ausnahme gilt für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung als Erfüllungsoption anerkannt sind. Außerdem dürfen Herde weiter betrieben werden, sowohl diejenigen mit als auch die ohne indirekt beheizte Backvorrichtung.

Auf Antrag kann für Einzelfeuerstätten eine Betriebserlaubnis erteilt werden, die zwar vor dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden, aber trotzdem die Anforderungen der 1. BImSchV Stufe 2 erfüllen. Dafür ist als Nachweis die Bescheinigung der Typprüfung durch den Hersteller erforderlich. Die zuständige Behörde kann auf Antrag auch eine Ausnahme vom Betriebsverbot zulassen, wenn Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe über einen nachgeschalteten Staubfilter verfügen, der dem Stand der Technik entspricht. Die Nachrüstung muss durch geeignete Nachweise belegt werden.

Das organisierte Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk in Baden-Württemberg hat sich dafür eingesetzt, dass neue, emissionsarme Feuerstätten auch bei einem Feinstaubalarm weiter betrieben werden dürfen. „Wir stehen zu unserer Verantwortung in Sachen Luftreinhaltung“, sagt Joachim Butz der Vorsitzende des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg,

Die Ofen- und Luftheizungsbaubetriebe machen derzeit ihre Kunden gezielt darauf aufmerksam, dass durch den Einbau technisch moderner Feuerstätten deutlich weniger Feinstaub an die Atmosphäre abgegeben wird. Zugleich weist der Verband darauf hin, dass bei der Untersuchung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) an der problematischen Messstelle am Stuttgarter Neckartor der Feinstaubanteil aus der Holzfeuerung nur vier bis acht Prozent des Gesamtaufkommens ausgemacht hat.


Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin in der Redaktion

Redaktionsassistentin Staatsanzeiger
Doris Kugel
Telefon: 07 11.6 66 01-290
E-Mail senden

Unser Team

Ihr Kontakt zu unseren Redakteurinnen und Redakteuren

Zum Team

Praktikums-Tagebuch

Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger. 

Zum aktuellen Tagebuch

Der Kommunal-Newsletter

Wissenswertes zu kommunalpolitischen Themen für Sie als Gemeinderat/Gemeinderätin mit einem wöchentlichen Newsletter direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie jetzt den 
Kommunal-Newsletter.

Newsletter abonnieren