Förderung von Bioenergiedörfern

26.10.2010 
Redaktion
 

Stuttgart. Wer ein Bioenergiedorf gründen möchte, kann auf Unterstützung hoffen. Denn beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg wurde ein Förderprogramm aufgelegt.

Gefördert werden Vorhaben, bei denen die Wärmeversorgung von Gemeinden, Städten sowie Orts- oder Stadtteilen überwiegend durch den Einsatz von Bioenergie gedeckt wird. Das gilt auch, wenn es um eine Kombination mit anderen erneuerbaren Energien geht. Wesentliche Kriterien für eine erfolgreiche Teilnahme am Förderprogramm sind der Ersatz fossiler Energieträger, Energie- und Ressourceneffizienz, Kosteneffizienz, Qualität der Planung und Vorbildfunktion.

Förderfähig sind Unternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Wird die Förderung bewilligt, gibt es einen Zuschuss bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Höhe der Zuwendungen je Einzelmaßnahme ist auf maximal 100 000 Euro begrenzt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Die vorhandenen Mittel werden regelmäßig vonseiten des Wirtschaftsministeriums ausgeschrieben. Alle drei Monate werden die bis zum Stichtag eingegangenen Anträge ausgewertet. Die Auswahl und Entscheidung über eine Förderung erfolgt innerhalb eines Monats.


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