Ärzte fordern, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen

22.05.2019 
Von: schl
 
Redaktion
 

Stuttgart. Anlässlich der Feiern zu 70 Jahre Grundgesetz fordern Kinder- und Jugendärzte, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. „Die Verankerung von grundlegenden Rechten von Kindern im Grundgesetz würde die Position der Kinder gegenüber dem Staat stärken und das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung von Kinderrechten festigen“, sagt Hans-Iko Huppertz von der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin.

Festgelegt sind Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat. Doch diese hat nur den Rang eines einfachen Gesetzes, keinen Verfassungsrang. Auch der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene sieht eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vor. Im Jahr 2015 wurden nach Angaben des Sozialministeriums in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg bereits explizite Kinderrechte verankert.

Die Gegner einer Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz argumentieren damit, dass dies nur symbolischen Charakter habe. Kinder seien als Menschen bereits Träger aller Grundrechte. Auch fürchten sie Eingriffe in die Elternrechte. Die Befürworter sehen Kinderinteressen hingegen besser gewahrt. (schl)


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