Stuttgart. Justizminister Guido Wolf (CDU) drängt auf einheitliche Cannabis-Grenzwerte in den Bundesländern. „Wir müssen zu einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten kommen, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können“, so Wolf am Mittwoch in der „Rheinischen Post“. „Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird.“ Bei der Justizministerkonferenz am 6. und 7. Juni im thüringischen Eisenach will Wolf demnach dafür werben.
Laut Bericht geht es um die Menge an Cannabis, die als Eigenbedarf gilt, und bis zu der die Staatsanwälte Verfahren einstellen können. Die Werte schwanken von Bundesland zu Bundesland zwischen 6 und 15 Gramm. In Berlin ist die Grenze dem Blatt zufolge am höchsten. Baden-Württemberg zieht sie, wie die meisten Länder, bereits bei 6 Gramm. Wolf sagt: „Die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten.“
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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