Justizminister GuidoWolf. Foto: Justizministerium
Stuttgart. Justizminister Guido Wolf (CDU) will die elektronische Fußfessel auch bei weniger schweren Straftaten einsetzen. „So könnte die elektronische Überwachung bei verurteilten Suchtkranken, die sich nach Gefängnisaufenthalt und Therapie noch eine Restzeit bewähren müssen, Sinn machen“, sagte Wolf. Die Fessel könne in so einem Fall gewährleisten, dass der Betroffene nach der Therapie bestimmten Orten und Milieus fernbleibt; und so „helfen, den Therapieerfolg zu sichern“.
Beim grünen Koalitionspartner stößt das nicht auf Gegenliebe. Josha Frey, suchtpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, sagte: „Die Forderung nach einer Überwachung von Suchtkranken ist völlig unverhältnismäßig und geht eindeutig zu weit.“ Eine Fußfessel könne die Therapie auch nicht fördern. Sie sei überdies ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, so Frey: „Eine schleichende Ausweitung des Trägerkreises darf es nicht geben.“ Im Juni hatte Wolf bereits einen Vorstoß seines bayerischen Amtskollegen Winfried Bauback (CSU) befürwortet: eine Fußfessel für verurteilte Stalker.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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