Grüne sehen Weg frei für Frauenquote im Kommunalwahlrecht

16.05.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Grünen im Landtag wollen mit einer bundesweit einmaligen Gesetzesänderung mehr Frauen den Weg in die Kommunalparlamente ebnen. Zur Kommunalwahl 2014 sollen Parteien Wahllisten mit gleichvielen Frauen und Männern aufstellen, forderte Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann in Stuttgart. Ein Gutachten einer Berliner Kanzlei im Auftrag der Grünen habe ergeben, dass eine Frauenquote verfassungsrechtlich zulässig sei. „Damit steht einer Änderung des Kommunalwahlrechts nichts mehr im Wege“, so Sitzmann.

Bis Ende 2012 will die Grünenfraktion gemeinsam mit der SPD einen Gesetzentwurf mit einem sogenannten Reißverschlussverfahren vorlegen. Grün-Rot kann das Kommunalwahlrecht mit einfacher Mehrheit im Landtag ändern, ist somit nicht auf die Zustimmung der Opposition angewiesen.

SPD-Fraktion noch nicht sicher, dass Änderung rechtlich unproblematisch ist

Die SPD-Fraktion ist aber noch nicht überzeugt, dass der Weg rechtlich unproblematisch ist und will die Stellungnahme des zuständigen Innenministeriums abwarten. Es müsse eine „völlig wasserdichte Lösung“ sein, hatte Sabine Wölfle, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt. Ein Ministeriumssprecher sagte, selbstverständlich strebe man Verbesserungen für Frauen beim Wahlrecht an. Allerdings gebe es in so einer komplexen Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen, die nun erstmal überprüft werden müssten. Vize-Regierungschef und SPD-Vorsitzender Nils Schmid dringt aber wie die Grünen auf eine rasche Initiative, wie sie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

Sitzmann sagte, Baden-Württemberg sei bei der politischen Teilhabe von Frauen bundesweit Schlusslicht, obwohl 52 Prozent der Wahlberechtigten weiblich seien. In den Gemeinderäten seien im Schnitt 22 Prozent Frauen, in den Kreistagen 16 Prozent und im Landtag 18 Prozent. Die Rechtsexperten sind in ihrem Gutachten der Frage nachgegangen, ob eine Quote die im Grundgesetz garantierte Freiheit politischer Parteien und die Wahlfreiheit der Bürger beeinträchtigt. Die Studie kommt laut Sitzmann zu dem Ergebnis, dass ein Eingriff in diese Grundrechte gerechtfertigt wäre, da er dazu beitrage, den Gleichstellungsauftrag der Verfassung umzusetzen.

Lösung vorgeschlagen, falls nicht genügend Frauen kandidieren

Die Grünen wollen in ihrem Gesetzesvorschlag auch die Möglichkeit einbeziehen, dass in manchen Gemeinden nicht genügend Frauen gefunden werden, die kandidieren wollen. Der Text soll lauten: „Es kandidieren jeweils zur Hälfte Männer und Frauen. Die Liste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann. Ausnahmsweise dürfen auch die den Frauen vorbehaltenen Listenplätze mit Männern besetzt werden, wenn sich nicht genügend Kandidatinnen zur Wahl stellen bzw. die den Männern vorbehaltenen Listenplätze mit Frauen besetzt werden, falls sich nicht genügend Kandidaten zur Wahl stellen.“

Sitzmann sagte, es müsse per Erlass festgelegt werden, wie kontrolliert werden kann, dass die Parteien ernsthaft nach Frauen gesucht haben, die sich aufstellen lassen wollen. Wenn sich eine Partei nicht an die Vorgaben hält, soll sie von den Wahlen ausgeschlossen werden. Die Kommunen müssten sich zudem darum bemühen, dass die Arbeit in Kreistagen, Gemeinde- und Ortschaftsräten frauenfreundlicher gestaltet werde. Sie verwies aber auch darauf, dass der Anteil grüner Frauen in Kommunalparlamenten wegen der parteiinternen Quote viel höher sei als in anderen Parteien. „Grüne Frauen müssen auch Beruf und Familie vereinbaren.“


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