Numerus Clausus infrage gestellt

05.10.2017 
Redaktion
 

Karlsruhe. Wer Medizin studieren möchte, braucht entweder ein sehr gutes Abitur oder lange Wartezeiten. Das wird sich vielleicht bald ändern. Zwei Studienplatzbewerber, ein Rettungsassistent und eine Krankenschwester, wurden aufgrund dieser Kriterien nicht fürs Medizinstudium zugelassen und klagten vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.

Die endgültige Entscheidung trifft nun das Bundesverfassungsgericht. Am Mittwoch fand die mündliche Verhandlung statt. Ein Termin für das Urteil steht noch aus. Hintergrund ist das Grundrecht der freien Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte.

„Natürlich gehört ein Verfahren, das vor über 30 Jahren entwickelt wurde, auf den Prüfstand gestellt“, sagt Matthias Schneider, Pressesprecher der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im Land. Man müsse prüfen, welche Kriterien es noch geben muss, auch im Hinblick auf die Abiturnoten in unterschiedlichen Ländern. Ganz solle man sich aber nicht vom Numerus Clausus verabschieden. „Die Wissenschaftsminister sollen endlich ihre Pflicht erfüllen. Entscheidend sind ausreichende Studienplatzkapazitäten, da man auch in Zukunft Mediziner brauchen wird.“


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