Polizeigewerkschafter: Strafgericht soll auch über Schmerzensgeld befinden

04.10.2018 
Von: Michael Schwarz
 
Redaktion
 

Berlin/Stuttgart. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, spricht sich dafür aus, dass Strafgerichte auch die zivilrechtlichen Ansprüche von Polizisten regeln, die Opfer eines Angriffs geworden sind. Ein solches „Adhäsionsverfahren“ findet bislang nur von Fall zu Fall statt.

Der Deutsche Richterbund sieht die Vorschlag jedoch kritisch, wie Wendt berichtet. DRB-Chef Jens Gnisa warne vor einer „Vermischung der Rechtsgebiete“. Zudem würde das verpflichtende Adhäsionsverfahren Strafgerichte be- und Zivilgericht entlasten – auch dies sehe Gnisa kritisch.

Die Idee ist auch innerhalb der DPolG umstritten: Der Hamburger Landesvorsitzende Joachim Lenders warnt davor, nachdem Polizisten, die an einem Adhäsionsverfahren teilnahmen, für die Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen mussten.

Justizminister Guido Wolf (CDU) setzt auf das neue Beamtengesetz. Darin ist vorgesehen, dass das Land Polizisten Schadensersatz und Schmerzensgeld gewährt und die Ansprüche beim Verursacher geltend macht. Angesichts dieser Widerstände hält Wendt seine Pläne derzeit für unrealistisch.


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