Musterpolizeigesetz bleibt weiterhin ein Ziel

17.05.2018 
Redaktion
 

Stuttgart/Berlin. Der bayerische Landtag hat diese Woche ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Künftig darf die Polizei unter anderem Personen ohne konkreten Anlass durchsuchen, Telefone abhören und Computer auslesen. Auch andere Bundesländer sind dabei, ihre Polizeiaufgabengesetze zu ändern. Baden-Württemberg hat das schon im Herbst 2017 getan, behält sich aber weitere Änderungen vor.

Hintergrund ist das Bemühen, die Eingriffsrechte der Polizei bundeseinheitlich zu gestalten und die Koordination zwischen Ländern und Bund bei der Gefahrenabwehr zu verbessern. Nach dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz 2016 hatten die Innenminister beschlossen, ein Musterpolizeigesetz für einheitliche Mindeststandards in allen Bundesländern zu erarbeiten. CDU-Innenexperte Armin Schuster, Bundestagsabgeordneter aus Lörrach, spricht sich für einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern aus. Dieser solle festlegen, dass bei der Überwachung eines Gefährders der Bund oder ein Land „die Führungsrolle übernehmen und Weisungen erteilen“ kann. Das soll Kompetenzwirrwarr verhindern.


Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin in der Redaktion

Redaktionsassistentin Staatsanzeiger
Doris Kugel
Telefon: 07 11.6 66 01-290
E-Mail senden

Unser Team

Ihr Kontakt zu unseren Redakteurinnen und Redakteuren

Zum Team

Praktikums-Tagebuch

Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger. 

Zum aktuellen Tagebuch

Der Kommunal-Newsletter

Wissenswertes zu kommunalpolitischen Themen für Sie als Gemeinderat/Gemeinderätin mit einem wöchentlichen Newsletter direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie jetzt den 
Kommunal-Newsletter.

Newsletter abonnieren