Stuttgart. Dürfen Städte und Kreise ihren finanziell klammen Krankenhäusern weiter mit Zuschüssen unter die Arme greifen? Mit dieser Frage hat sich an diesem Donnerstag nach Redaktionsschluss das Stuttgarter Oberlandesgericht auseinandergesetzt.
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken klagt in dem Musterverfahren gegen den Landkreis Calw wegen der Übernahme von Bürgschaften, des Ausgleichs von Verlusten und die Gewährung von Investitionszuschüssen. Der Verband sieht darin einen Verstoß gegen Europarecht, weil es sich seiner Ansicht nach um unzulässige staatliche Beihilfen handelt.
Das Landgericht Tübingen hatte Ende vergangenen Jahres keine Einwände gegen diese bundesweit bei Hunderten von Kliniken üblichen Subventionen. Dagegen legte der Verband Rechtsmittel ein. Konkret ging es damals darum, ob der Kreistag von Calw 2012 beschließen durfte, ein im Jahr zuvor aufgelaufenes Millionendefizit der Kreiskliniken in Calw und Nagold auszugleichen. Beim Landkreistag Baden-Württemberg hat man bereits damals mit einem Gang durch alle Instanzen gerechnet.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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