STUTTGART. „Wir fordern die AfD-Fraktion auf, jetzt unwiderruflich ihr Verhältnis zum Antisemitismus zu klären", sagte Uli Sckerl, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion an diesem Freitag. AfD-Fraktionschef Jörg Meuthen hatte eingeräumt, dass ein Abgeordneter bei der Fusion der AfD und ihrer Abspaltung ABW im Oktober eine Präambel zur Abgrenzung von Antisemitismus und Rassismus und somit den Zusammenführungsvertrag nicht unterschrieben hat.
Meuthen bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Bei dem Abgeordneten handelt es sich um Stefan Räpple. Er war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Meuthen, der auch Bundesvorsitzender ist, hatte noch bei der Fusion beteuert, „jeder einzelne“ habe die Präambel unterschrieben. „Anders hätte man diese Wiedervereinigung auch nicht vollziehen können.“ Räpple sei mehrfach gebeten worden, dass Papier zu unterschreiben, sagte Meuthen nun. Er kooperiere in der Sache aber nicht. Meuthen: „Die Fraktion hat interne Maßnahmen beschlossen.“ Nähere Angaben dazu wollte er nicht machen. Räpple war schon in der Vergangenheit aufgefallen. Er hatte Mitglieder anderer Fraktionen am Rande einer Landtagsdebatte als „Volksverräter“ bezeichnet.
„Es war de jure nicht notwendig, dass Herr Räpple den Vertrag unterschreibt, da dieser – einschließlich Herrn Räpple – zuvor von der gesamten Fraktion beschlossen worden war“, erklärt AfD-Fraktionsvize Emil Sänze. „Dass Herr Räpple in puncto Gedeon eine andere Position einnimmt, als der Rest der Fraktion, ist kein Geheimnis. Dennoch wird dies völlig überbewertet.“
FDP-Fraktionschef Ulrich Rülke forderte den Ausschluss von Räpple aus der 21 Abgeordneten umfassenden AfD-Fraktion. Offensichtlich habe Meuthen nach der Wiedervereinigung der beiden AfD-Fraktionen die Öffentlichkeit belogen. Klar sei nun, dass Meuthen seit Monaten dulde, dass sich Räpple nicht von Antisemitismus und Rassismus distanziere.
In der AfD gibt es laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" außerdem Streit über das Verhalten des Abgeordneten Heinrich Fiechtner, der demnach gegen den Willen der Fraktion in einer Parlamentsrede für die Einführung einer Flüchtlingsgesundheitskarte plädiert hatte. Daraufhin erteilte die Fraktion Fiechtner ein unbeschränktes Redeverbot. Außerdem musste er seine Mitgliedschaft im NSU-Untersuchungsausschuss sowie im Innenausschuss des baden-württembergischen Landtags aufgeben.
Ob eine Fraktion einem frei gewählten Abgeordneten überhaupt ein Redeverbot erteilen kann, ist rechtlich umstritten. Auf die Frage, ob er die Fraktion verlassen werde, sagte Fiechtner der Zeitung: „Ich werde nicht austreten, die Drecksarbeit müsste die Fraktion schon selber machen.“ Fiechtner sprach auf dpa-Anfrage von einer Kampagne gegen seine Person. Ein etwaiger Fraktionsausschluss müsse angekündigt werden.
„Es ist nicht unser Ziel, Herrn Fiechtner auszuschließen. Anderslautende Meldungen sind falsch. Neben der Rede zur Gesundheitskarte gab es interne Gründe für die Maßnahmen gegen Herrn Fiechtner“, erklärt Fraktionsvize Sänze. „Seine Position zur Gesundheitskarte hat viel für sich, ich persönlich teile sie, aber sie hat in der Fraktion keine Mehrheit gefunden. Deshalb gab es einen Beschluss, sich anders zu positionieren. Herr Fiechtner hat sich schlichtweg nicht an die Spielregeln gehalten, die wir auch in unserem Einigungsvertrag festgelegt haben.“
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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