VKU: Kommunale Energieversorger dürfen hier nicht auf den Kosten sitzenbleiben

22.06.2012 
Redaktion
 
Interview
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. Foto: VKU

Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. Foto: VKU

Stuttgart. EU-Kommission, Parlament und Nationalstaaten haben eine Einigung bei der EU-Energieeffizienzrichtlinie erzielt. Ein zentraler Punkt dabei ist, dass Energieversorger sollen künftig jedes Jahr bei ihren Kunden für Energiesparmaßnahmen im Umfang von 1,5 Prozent des Energieverbrauchs sorgen sollen. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) spricht über mögliche Auswirkungen auf die Unternehmen in seinem Verband.

Staatsanzeiger: Was bedeutet das Einsparziel für die Stadtwerke vor Ort?

Hans-Joachim Reck: Was das genau für Stadtwerke bedeutet, kann noch nicht abschließend gesagt werden, da noch nicht klar ist, wie die Vorgabe zur Einführung von Energieeffizienzverpflichtungen in deutsches Recht umgesetzt werden wird.

Wie bewertet der VKU das Ziel?

Der VKU sieht das Energieeffizienzverpflichtungssystem kritisch. Positiv ist, dass nun im Verpflichtungssystem eine Reihe von Flexibilisierungsmaßnamen vorgesehen sind. Diese gehen allerdings für uns nicht weit genug, unter anderem weil die Flexibilisierungsinstrumente teilweise gedeckelt sind. Zum Beispiel wurde unserer Forderung nach einer EU-weiten einheitlichen Methode, um die Energieeffizienz beziehungsweise -einsparung zu ermitteln, nicht entsprochen. Diese Regelung hätte sichergestellt, dass in allen Mitgliedsstaaten dieselben Energieeffizienzmaßnahmen gleichermaßen anerkannt worden wären. Nun wird es wichtig sein, wie diese Regelungen in Deutschland umgesetzt werden.

Ist dieses Ziel für die Stadtwerke problemlos zu erreichen oder müssen dafür neue Strukturen wie beispielsweise eine Kundenberatung zum Energieeinsparen geschaffen werden?

Das können wir Stand heute noch nicht abschließend beurteilen. Der vorliegende Kompromissvorschlag lässt den einzelnen Mitgliedsstaaten eine Reihe von Freiheitsgeraden, um die Richtlinie umzusetzen. Die geforderten Energieeinsparungen könnten beispielsweise auch durch andere Politikmaßnahmen als durch Energieeffizienzverpflichtungssysteme bei Endkunden erbracht werden. Ob und welche neuen Strukturen bei kommunalen Energieversorgern geschaffen werden müssen, hängt im Wesentlichen von der nationalen Umsetzung ab.

Welche Maßnahmen sind notwendig, um das Ziel zu erreichen?

Nach dem Inkrafttreten haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auf der politischen Ebene muss man nun diskutieren, welche der vielen Ausgestaltungsmöglichkeiten für Deutschland sinnvoll und praktikabel sind. Erst danach wird festlegt, wie das geforderte Endenergieeinsparziel erreicht werden kann. Heute schon über konkrete Maßnahmen zu sprechen, ist Kaffeesatzleserei.

Wo sehen Sie Probleme für die Stadtwerke?

Solange wir nicht wissen, wie die deutsche Politik die Richtlinie in nationales Recht umsetzt, ist es noch zu früh, um konkret über Probleme zu sprechen. Hemmnisse, die dem Ausbau von Energiedienstleistungsangeboten entgegenstehen, könnten beispielsweise finanzielle Beschränkungen, Informations- oder Motivationsdefizite beim Kunden sein. Um diese und weitere bereits bestehende Defizite zu minimieren, brauchen wir geeignete Rahmenbedingungen. Fakt ist auch: Ein Energieeffizienzverpflichtungssystem wird Geld kosten. Kommunale Energieversorger dürfen hier nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Hier ist die Politik gefordert.

Die deutschen Stadtwerke sind bereits heute schon gut aufgestellt, was das Angebot an Energieeffizienzdienstleistungen betrifft. Eine aktuelle Umfrage von VKU und der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung bestätigt, dass Stadtwerke viele Dienstleistungen anbieten und dieses Feld noch weiter ausbauen wollen. Zum Beispiel bieten 71,4 Prozent der Befragten den Verleih von Strommessgeräten/Energiemesskoffern an und bewerben ihn aktiv, bei Thermographie sind es 58,9 Prozent.


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