Justizministerkonferenz debattiert über Fußfessel

17.06.2015 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Justizminister erwägen einen häufigeren Einsatz der elektronischen Fußfessel. Bisher wird sie bei Sexual- und Schwerverbrechern angewandt, wenn nach der Haftentlassung die Gefahr besteht, dass sie erneut Straftaten begehen. „Die Justizministerkonferenz wird voraussichtlich beschließen zu prüfen, ob andere Anwendungsmöglichkeiten Sinn machen“, sagte der Vorsitzende der Konferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Rainer Stickelberger (SPD). Seine Kollegin aus Hessen, Eva Kühne-Hörmann (CDU), bekräftigte zum Konferenzauftakt am Mittwoch, die Fessel könne auch bei gewalttätigen Fußballfans und Stalkern infrage kommen.

Dieser Vorschlag geht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) aber zu weit. „Eine Fußfessel gibt uns lediglich ein Bewegungsprofil des Straftäters. Uns interessiert doch aber nicht, wo ein Hooligan am liebsten sein Bier und seine Stadionwurst kauft“, sagte der GdP-Vorsitzende für die Bundespolizei, Jörg Radek. „Wir wollen, dass Gewalttäter von vornherein zuhause bleiben.“ Die elektronische Fußfessel kann seit 2011 angeordnet werden: für besonders gefährliche entlassene Straftäter unter Führungsaufsicht.


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