Osnabrück/Stuttgart. Der Deutsche Richterbund fordert gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung eine Erweiterung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das soziale Netzwerke verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen.
Für eine bessere Strafverfolgung bräuchten Staatsanwälte die Nutzerdaten von Hetzern im Internet. Bisher beantworteten die Betreiber solche Anfragen oft mit Verweis auf ein Rechtshilfeersuchen an die USA. Das sei bei der dortigen Rechtslage jedoch meist aussichtslos.
Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, fordert daher eine gesetzliche Pflicht für Netzwerke, Nutzerdaten im Verdachtsfall herauszugeben. Dabei handelt es sich beispielsweise um Name und Mailadresse.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant eine Verschärfung des NetzDG. Was genau geändert wird, entscheide das Justizministerium jedoch erst, wenn das Gesetz evaluiert wurde. Eine mögliche Änderung sei, dass Netzwerke rechtswidrige Inhalte von sich aus an die Staatsanwaltschaft melden müssen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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