Stuttgart. Im Landtag ist an diesem Donnerstag über die Änderung des Schulgesetzes Baden-Württembergs diskutiert worden. Hauptsächlich sollen die derzeitigen Regelungen zur Werkrealschule und Hauptschule geändert werden. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass auch Schüler von Schulen in freier Trägerschaft künftig vollberechtigte Mitglieder im Landesschülerbeirat werden können. Und Privatschulen sollen künftig einen „Pager“ bekommen, um etwa im Falle eines Amoklaufs, schnell Hilfe holen zu können.
Nach dem Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung soll die bisherige Abhängigkeit der Bezeichnung Hauptschule, beziehungsweise Werkrealschule von der Zahl der Züge aufgegeben werden. Alle diese Schulen sollen eine 10. Klasse führen dürfen, sofern sie mindestens 16 Schüler aufweisen. Außerdem soll auch die teilweise Auslagerung des Unterrichts in das erste Jahr der zweijährigen Berufsfachschule entfallen. Dies verringere den Organisationsaufwand für die Schulen, begründet die Regierung ihr Vorhaben.
Überall dort wo Werkrealschule drin ist, dürfe auch Werkrealschule stehen, sagte der Staatssekretär im Kultusministerim, Frank Mentrup (SPD). Die Eigenentscheidung vor Ort werde damit gestärkt. Erhalten blieben aber die berufsbezogenen Wahlpflichtfächer ab Klasse 8. Auch die Kooperationsklasen könnten fortgeführt werden.
Um auch schwächeren Schülern einen Hauptschulabschluss zu erleichtern, falle künftig auch die Notenhürde für den Übergang von Klasse 9 nach 10 weg. So erhielten Schüler, die nicht den mittleren Abschluss anstreben, mehr Zeit, um den Hauptschulabschluss zu erreichen, so Mentrup. Und auch Schüler, die nach den bisherigen Regeln nicht die geforderten Voraussetzungen hatten, um in Klasse 10 zu kommen, ein weiteres Schuljahr, um an der Werkrealschule noch Leistungen zu erbringen, die ihnen ermöglichen, dort einen mittleren Abschluss zu erreichen.
Mentrup ist überzeugt, dass die Werkrealschulen mit den verschiedenen Gruppen zurechtkommen. Denn mit Praktikusmstagen und Blockpraktika zum Beispiel könnten diese Gruppen ziel- und binnenorientiert unterrichtet und individuell gefördert werden.
Die Grünen im Landtag begrüßen den Gesetzentwurf und warfen der Opposition eine rückwärtsgewandte Bildungspolitik vor. Die Haupt- und Werkrealschulen verzeichneten zunehmend einen Schülerrückgang. Viele Gemeinden hätten Standorte schließen müssen, so die Abgeordnete Sandra Boser. Jedoch könne man eine „Abstimmung mit den Füßen“ nicht aufheben. Und so müssten nun die Mängel der alten Regierung beseitigt werden. Bosler sprach sich für wohnortnahe Schulen aus. Auch die Schulen im ländlichen Raum müssten neue Perspektiven erhalten.
Kritik kam von CDU und FDP. Der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller sagte: „Gestern hat man die Grundschulempfehlung abgeschafft, heute macht man die Spezifikation der Werkrealschule platt.“ Und das, obwohl diese sich nach lediglich 15 Monaten noch nicht beweisen konnte. „Und morgen wird dann der Einheitslehrer eingeführt“, sagte er. Die Landesregierung sei konsequent „auf dem Weg zum falschen Ziel.“ Und die Pointe der Werkrealschulen, die Verzahnung mit den beruflichen Schulen, schaffe man einfach ab. Die CDU will den Gesetzentwurf ablehnen.
Der FDP-Abgeordnete Timm Kern warnte davor, mit der Abschaffung der Notenhürde beim Übergang von Klasse 9 in 10 für diejenigen, die nach der 9. Klasse den Abschluss schaffen könnten, die falschen Anreize zu setzen. Er begrüßte aber die vorgesehene Mitgliedschaft von Schülern von Schulen freier Träger im Landesschülerbeirat, sowie den Pager für Notfallsituationen. Wobei letzteres eigentlich selbstverständlich sein sollte, meint Kern.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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