Kommunen dürfen keine presseähnlichen Amtsblätter kostenfrei verteilen

21.12.2018 
Von: sta
 
Redaktion
 

KARLSRUHE / CRAILSHEIM. Amtsblätter dürfen nicht wie eine Zeitung berichten. Welche Themen darin stehen dürfen, dafür gebe es klare Grenzen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in der vergangenen Woche (Az. I ZR 112/17). Sie dürften zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommune unterrichten. Eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben der Gemeinde sei jedoch „originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates“.

Kostenlose Verteilung verstößt gegen das Gebot der Staatsferne

Damit war die Klage des Verlags der „Südwest Presse“ gegen das „Stadtblatt“ in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) auch in letzter Instanz erfolgreich. Eine Revision des Blattes gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde zurückgewiesen. Die kostenlose Verteilung des „Stadtblatts“ verstoße gegen das Gebot der Staatsferne der Presse, so die Richter.

„Das Urteil ist ein klares Signal an die Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff. Nach Einschätzung von „Südwest Presse“-Anwalt Michael Rath-Glawatz hat das Urteil auch Folgen für die Online-Portale der Städte und Gemeinden.

Deutliche Kritik kam dagegen von den Kommunalverbänden. Der Städtetag hatte die Stadt Crailsheim in dem Prozess unterstützt. „Das Urteil werden wir nun genau analysieren, bevor wir uns dazu gegenüber den Städten zu der Frage äußern, welchen Inhalt Amtsblätter künftig haben dürfen“, erklärte Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, nach dem Urteil.

Kehle: herber Schlag gegen Kommunen mit Amtsblättern

Laut Gemeindetag sei der Richterspruch „ein herber Schlag gegen alle Kommunen, die mit den Berichten in ihren Amtsblättern dem Ehrenamt und den Ereignissen des örtlichen gesellschaftlichen Lebens Bedeutung verleihen“, erklärte Präsident Roger Kehle.

Wie sich das Urteil auf die Kommunen auswirkt, werde man erst wissen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Kehle schließt nicht aus, dass der Gemeindetag nach der Bewertung auf den Landesgesetzgeber zugehen wird.

 


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