De Maizière: Vorerst keine Mütterrente für Beamtinnen

13.01.2015 
Redaktion
 

Köln. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Mütterrente vorerst nicht auf Beamtinnen übertragen. Das machte er bei der Jahrestagung des Deutschen Beamtenbunds (DBB) am Montag in Köln klar. Die Mütterrente sei deshalb eingeführt worden, um das Abgleiten von Rentnerinnen in die Grundsicherung zu verhindern. Diese Gefahr sei bei Beamtinnen nicht gegeben. Den DBB-Vorschlag einer Übertragung bis 2017 will er jedoch prüfen.

Für de Maizière sind Alimentationsprinzip und Pension „Kern der Attraktivität des Beamtenstatus“.  „Das wird so bleiben“, sagte der Innenminister. Allerdings dürften Beamte auch nicht streiken. „Es gibt nicht das eine ohne das andere.“ Anders als bei der Mütterrente sagte de Maizière bei der Familienpflegezeit eine Übertragung auf die Beamten zu, da auf diesem Feld die Lebenslagen von Angestellten und Beamten vergleichbar seien.

„Wir haben schärfere Konturen für Sie"

De Maizière hatte vor einen Jahr am selben Ort eine Prüfung der Mütterpension zugesagt. Dasselbe tat er am Montag, was einen neuen Vorschlag des Beamtenbunds angeht. Dessen Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt regte an, das Thema Mütterrente 2017 noch einmal aufzugreifen. Dann müsse ohnehin über die Zukunft des Bundesbesoldungsgesetzes gesprochen werden, weil die Zuführung zur Versorgungsrücklage auslaufe.

Dauderstädt berichtete auch von Überlegungen des DBB und seiner Bundesgewerkschaften zu einer kleinen Dienstrechtsreform. Themen sind Ämterbündelung, Arbeitszeit, Topfwirtschaft und Zugangsqualifikation. De Maizière habe vor einem Jahr seine Bereitschaft erklärt, zur „Konturenschärfung" im Beamtenrecht beizutragen. „Wir haben schärfere Konturen für Sie", sagte der DBB-Vorsitzende.

„Beamtinnen nicht vergessen"

Dagegen lehnt Dauderstädt Einschnitte bei der Versorgung ab: „Wir haben die besseren Argumente", sagte er in Richtung Dirk Hoeren von der Bildzeitung und Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg, die beide eine weite Angleichung der Alterssicherungssysteme fordern. „Seine Aufhebung oder Eingliederung in eine Erwerbstätigenversicherung könnte nur als Verfassungsänderung deklariert werden", so Dauderstädt. Und dafür fehle sowohl in Bundesrat als auch in Bundesrat die notwendige Zweidrittelmehrheit.

Im Übrigen habe der DBB das Modell der „wirkungsgleichen Übertragung" vom Angestellten- auf den Beamtenbereich nicht erfunden. „Wir haben es aber dann akzeptiert, wenn Eingriffe ohne Übermaß und systemkonform vollzogen worden." Bei Verschlechterungen habe dies „immer prima funktioniert", sagte Dauderstädt ironisch. Wenn es nun wie bei der Mütterrente zu einer Verbesserung komme, dürften die Beamtinnen nicht vergessen werden.


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