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BALINGEN. Das Land muss sich nach Überzeugung des Gemeindetags beim Bund dafür stark machen, dass der Familiennachzug für Flüchtlinge weiter ausgesetzt wird. Nach dem Asylpaket II vom März 2016 betrifft das Personen, die lediglich internationalen subsidiären Schutz erhalten. Sie dürfen für die Dauer von zwei Jahren ihre Familien nicht nachholen. Verbandspräsident Roger Kehle begründete die Forderung am Donnerstag in Balingen damit, dass die Integration der bereits im Land lebenden Flüchtlinge noch lange nicht abgeschlossen sei.
Laut Kehle fehlten jährlich 65 000 Wohnungen im Land ebenso wie Kitaplätze, Erzieher und Lehrer. Die Eingliederung der Flüchtlinge in die Gesellschaft müsse Schritt für Schritt erfolgen und auch der Situation in den Herkunftsländern Rechnung tragen. „Wir können nicht kommunale Strukturen mit viel Steuergeld aufbauen, die später nicht benötigt werden.“ Für seine Forderung erhielt er den Applaus von rund 700 Oberbürgermeistern und Bürgermeistern, die an der kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags teilnahmen.
Auch die Landkreise plädieren dafür, den Familiennachzug für die Angehörigen der Personen mit subsidiärem Schutz über den März 2018 hinaus auszusetzen und nur dort Ausnahmen zuzulassen, „wo dies nach deutschem Verfassungsrecht oder internationalem Recht zwingend geboten ist“. Käme es nach dem März 2018 zu einem ungebremsten Familiennachzug, würde dies die Aufnahmesysteme hierzulande massiv überfordern, schreiben die Landräte in ihren Kernerwartungen zur Flüchtlingspolitik. Der subsidiäre Schutz greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland für die Geflohenen "ernsthafter Schaden" droht.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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