BERLIN. Am 6. November tagte der Bunderat in Berlin. Unter anderem hat er Veränderungen an der Honorarordnung für Architekten (HOAI) vorgenommen. Dabei wurde die Verbindlichkeit der von der HOAI vorgesehenen Mindest- und Höchststätze gestrichen.
Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung in Berlin Veränderungen an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgenommen. In Anpassung an einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) wurde die Verbindlichkeit der von der HOAI vorgesehenen Mindest- und Höchstsätze gestrichen. Die HOAI an sich gelten jedoch weiter fort. „Das Schlimmste ist verhindert worden: Ziel der EU-Kommission war, die HOAI als verbindliches Preisrecht vollkommen abzuschaffen“, sagte der Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg, Markus Müller. Dem sei die Bundesregierung in der Umsetzung des EUGH-Urteils von 2019 sinnvollerweise nicht gefolgt. „Damit bleibt die HOAI, auch wenn nicht ausdrücklich im Verordnungstext formuliert, weiterhin die maßgebliche Berechnungsgrundlage für die Herleitung von Architektenhonoraren.“ [Drucksache 539/20, Beschluss]
Auf Antrag auch von Baden-Württemberg hat der Bundesrat eine Initiative zur bundesweit einheitlichen Regelung für den ökologischen Einsatz von Recyclingbaustoffen verabschiedet. Die Verordnung gibt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe Grenzwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe vor. Zum anderen sieht sie an diese Grenzwerte angepasste Einbauweisen vor, die vom Verwender beim Einbau entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind. „Mit unseren Änderungen erreichen wir ein hohes Umweltschutzniveau und wir sichern zugleich eine hohe Recyclingquote mineralischer Abfälle“, sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) am Rande der Sitzung in Berlin. [Drucksache 566/17, Beschluss]
Der Bundesrat hat sich bei seiner Sitzung am Freitag in Berlin für eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land, des Baus von Offshore-Windparks und der Photovoltaik ausgesprochen. Anlass war eine Stellungnahme zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Bundesregierung. Aus Sicht der Länderkammer hat die Stromerzeugung von privaten Haushalten für den weiteren Ausbau besondere Bedeutung: Sie ermögliche Verbrauchern eine direkte Beteiligung an der Energiewende und erhöhe die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien. Nötig seien daher Entlastungen mit Blick auf die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme. [Drucksache 569/20, Stellungnahme]
Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am Freitag in Berlin einer Verordnung zum Verbot von Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie "To-Go"- Lebensmittelbehälter, Getränkebecher und -behälter aus Styropor zugestimmt. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen das Verbot stellen nach der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Damit werden Vorschriften der Einwegkunststoffrichtlinie der Europäischen Union eins zu eins umgesetzt. Für den Vollzug der am 3. Juli 2021 europaweit in Kraft tretenden Richtlinie sind die Länder verantwortlich. [Drucksache 575/20, Beschluss]
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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