Tübingen. Sollen Grundstücksbesitzer enteignet werden können, wenn sie trotz staatlichen Baugebots keine Wohnungen bauen? Mit solchen Überlegungen hatte das Wirtschaftsministerium kürzlich bei Bürgern und Politikern im Südwesten für Aufregung gesorgt. Nach dem Bundesbaugesetzbuch können Kommunen solch ein Baugebot anordnen.
Um innerstädtische Bauflächen zu gewinnen, will Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) genau dies jetzt umsetzen. Demnächst dürften viele Grundstückseigentümer in der Stadt Post von ihm erhalten.
Grundstückseigentümer sollen der Stadt mitteilen, ob sie vorhaben, in den nächsten vier Jahren zu bauen und spätestens in zwei Jahren einen Antrag stellen wollen. Tun sie dies nicht will die Stadt für die Grundstücke den aktuellen Verkehrswert bezahlen. Tübingen könnte so Wohnungen für 2000 Menschen schaffen, hofft Palmer.
„Mir ist bewusst, dass die Ankündigung eines Baugebots für Sie als Grundstückseigentümer ein tiefer Einschnitt in die Verfügungsfreiheit über Ihren Besitz darstellt“, schreibt er in seinem Briefentwurf. Palmer begründet den Schritt mit der Sozialbindung des Eigentums, die das Grundgesetz vorsieht und will so „Spannungen in der Gesellschaft“ entgegentreten. „Einer relativ kleinen Zahl von Grundstückseigentümern, die es sich leisten können, auf Jahrzehnte ein Grundstück unbebaut vorzuhalten, steht eine weitaus größere Zahl von Familien gegenüber, die aktuell dringend ein Grundstück suchen und nicht finden.“ (leja)
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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