Stuttgart. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte an diesem Mittwoch dem „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes“ zu.
Der Bundesgesetzgeber hatte 2009 beschlossen, dass auch eingetragene Lebenspartnerschaften in Standesämtern heiraten dürfen. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hatte jedoch von einer Sonderregelung im Lebenspartnerschaftsgesetz Gebrauch gemacht (so genannte Länderöffnungsklausel). Als einziges Bundesland waren in Baden-Württemberg weiter die Landratsämter für Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Partner zuständig. Diese Sonderregelung wird nun rückgängig gemacht werden.
Ab dem 1. Januar 2012 sind die Standesämter der Städte und Gemeinden für die Begründung und Beurkundung von Lebenspartnerschaften zuständig. Der Abgeordnete Matthias Pröfrock der CDU-Fraktion betonte die Skepsis seiner Partei gegenüber dem Gesetz. Er äußerte die Befürchtung, dass mit dem Gesetzentwurf die völlige Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe verbunden sei.
„Für die CDU ist und bleibe die Ehe das Leitbild der Gemeinschaft von Frau und Mann“, so Pröfrock. Gleichzeitig respektiere man jedoch die gemeinschaftliche Bindung ohne Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Er warb um die Zustimmung für den Entwurf, wobei einige CDU-Abgeordnete dem Gesetzesentwurf ihre Zustimmung verweigerten und mit nein stimmten.
Jochen Haußmann (FDP) begrüßte die Gesetzesinitiative. So werde endlich die geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung abgebaut und durch die Schaffung einheitlicher Zuständigkeiten gleichzeitig auch der bürokratische Aufwand reduziert. Auch biete das Standesamt das bessere Ambiente und einen gebührenden Rahmen für die Verpartnerung.
Die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch sprach euphorisch von einem „guten Tag für Lesben und Schwule. Der Gesetzesentwurf beendet den diskriminierenden Zustand, den die alte Landesregierung wissentlich herbeiführte.“ Durch das Gesetz sei Schluss mit der Sonderbehandlung für und mit der Diskriminierung von Schwulen und Lesben. Die Verpartnerung sei in Zukunft kein Verwaltungsakt mehr. Gleichzeitig habe man mit dem Gesetz eine bundesweite Angleichung erreicht und eine Verwaltungsvereinfachung erzielt. Ebenso sei der Missstand der ungleichen Gebühren behoben worden. „Es gibt keinen Sachgrund gegen das Gesetz“, erklärte Lösch.
Einen guten Tag für Baden-Württemberg konstatierte ebenfalls Nikolaos Sakellariou (SPD). Er sprach von einem Signal, dass die Landesregierung es mit der Gleichbehandlung ernst meine, denn für alle Paare müssten die Möglichkeit und das Recht bestehen, im Rathaus zu heiraten. „Der Sonderweg Baden-Württembergs war ein Sündenfall“, so Sakellariou, denn um die Werte der klassischen Familie hochzuhalten, sei es nicht notwendig andere Gruppen zu diskriminieren.
Abschließend zeigte sich Innenminister Reinhold Gall (SPD) glücklich darüber, dass ein breiter Konsens für die Gesetzesänderung gefunden wurde. Das Gesetzesvorhaben, das zum 1. Januar 2012 in Kraft treten solle, sei von den kommunalen Landesverbänden sowie auch vom Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg begrüßt worden. Der Sonderweg Baden-Württemberg sei beendet und man sende ein Signal für ein offenes und tolerantes Land.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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