Grundsteuerreform auf den Weg gebracht

08.11.2016 
Redaktion
 

Berlin. Jahrelang haben Bund und Länder darüber gestritten, nun ist eine Reform in Sicht: Der Bundesrat hat die Neuregelung der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Das ist jedoch nicht die einzige wichtige Entscheidung, die die Länderkammer am vergangenen Freitag getroffen hat. Es gibt mehr Geld für Regionalzüge. Und AGBs sollen verbraucherfreundlicher werden. Auch über die blaue Plakette für besonders schadstoffarme Fahrzeuge haben die Ländervertreter debattiert.

Bundesrat will Reform der Grundsteuer

Der Bundesrat hat sich für eine Reform der Grundsteuer ausgesprochen. In ihrer Plenarsitzung am vergangenen Freitag in Berlin beschloss die Länderkammer zwei Gesetzesentwürfe, aufgrund derer in einem ersten Reformschritt die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu geregelt werden soll. "Unser Ziel ist es, die Grundsteuer dauerhaft als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten", sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Der Bundesrat hat entschieden, dass die Neubewertung von bundesweit rund 35 Millionen Grundstücken zum Stichtag 1. Januar 2022 in den darauffolgenden Jahren vorgenommen werden soll. Anschließend sollen die Werte regelmäßig aktualisiert werden. Die Daten, auf denen die Grundsteuer derzeit beruht, stammen in Westdeutschland aus dem Jahr 1964.

[Drucksache 516/16, Beschluss]

Baden-Württemberg für „Blaue Plakette“

Baden-Württemberg hat einen Gesetzesentwurf zur Schaffung einer „blauen Plakette“ für besonders emissionsarme PKW in den Bundesrat eingebracht. Bisher gibt es lediglich die grüne Plakette, die unterschiedslos für die Schadstoffnormen Euro 4 bis 6 sowie bestimmte nachgerüstete Euro 3 Fahrzeuge gilt. Die von Baden-Württemberg vorgeschlagene Neuregelung soll Kommunen einen Weg eröffnen, um nur noch Dieselfahrzeuge ab Schadstoffnorm Euro 6 in städtische Umweltzonen einfahren lassen zu dürfen. „Ziel unseres Antrages ist es, die Luftschadstoffbelastung in unseren Städten in den Griff zu bekommen“, sagte Verkehrsminister Winfried Herrmann (Grüne) in der Plenarsitzung. Zudem soll damit die Verbreitung von Elektrofahrzeugen gefördert werden.

[Drucksache 617/16, Überweisung]

AGBs sollen verbraucherfreundlicher werden

Der Bundesrat will Allgemeine Geschäftsbedingungen künftig verbraucherfreundlicher gestalten. Bei ihrer Plenarsitzung am vergangenen Freitag in Berlin sprach sich die Länderkammer in einem Entschließungsantrag dafür aus, Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, vertragsrelevante Aspekte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorzuheben. Außerdem drängte der Bundesrat darin auf bessere Lesbarkeit und brancheneinheitliche Gliederung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hintergrund des Entschließungsantrags ist es, dass laut einer Umfrage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen 53 Prozent der Befragten AGBs akzeptieren, ohne sie gelesen zu haben.

[Drucksache 577/16, Überweisung]

Nordrhein-Westfalen gegen kommunale Steueroasen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat beantragt, Gewerbesteuer-Oasen abzuschaffen. Bei diesen Steuerschlupflöchern wird das geistige Eigentum eines Unternehmens in Form von Patenten und Lizenzen in eine eigens hierfür gegründete konzernzugehörige Tochter-Gesellschaft übertragen. Der Sitz dieser Lizenzgesellschaft ist dabei regelmäßig an einem Ort mit einem niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz. In der Folge verliert die Kommune, in der die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und die eine entsprechende Infrastruktur vorhält, die Gewerbesteuer. Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans (SPD), nannte dieses Prinzip den „Startschuss zu einem ruinösen Steuerwettbewerb im eigenen Land“. Der Antrag wurde in der Plenarsitzung in die Ausschüsse überwiesen.

[Drucksache 635/16, Überweisung]

Mehr Geld für Regionalzüge

Der Bundesrat hat die Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung der Zuschüsse für regionale Eisenbahnverkehre gebilligt. Der Bund will den Ländern in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stellen - 200 Millionen Euro mehr als zuletzt geplant. Ab 2017 soll dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent steigen. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Ländern Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Zukunft zu geben.

[Drucksache 549/16, Entschluss]


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