Architekten und Stadtplaner studieren künftig vier Jahre

06.10.2010 
Redaktion
 
Debatte

Stuttgart. Architekten, Innenarchitekten, Landschafts- und Stadtplaner müssen künftig mindestens vier Jahre lang studieren. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch in zweiter Lesung einstimmig die Änderung des Architektengesetzes. Auslöser dafür war die EU-Berufsqualifikations-Richtlinie, die diese Mindeststudiendauer vorschreibt, damit die Ausbildung baden-württembergischer Architekten und Stadtplaner in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt wird. Die bisherigen Garten- und Landschaftsarchitekten werden „Landschaftsarchitekten“, wobei die Berufsaufgabe unverändert bleibt.

Sprecher aller Fraktionen wiesen auf die notwendige Änderung hin, um eine Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu ermöglichen. Winfried Mack (CDU) erklärte, Stuttgart sei eine Architektenstadt, die Universität leiste eine weltweit anerkannte Ausbildung, genau wie die Fachhochschulen im Südwesten. Rainer Prewo (SPD) hielt die Novellierung im Zuge des Bologna-Prozesses mit dem Master-Studiengang für notwendig. Gleichzeitig werden weitere Gesellschaftsformen für die Ausübung des Architektenberufs ermöglicht; künftig sind sämtliche Rechtsformen einer Kapitalgesellschaft wählbar.

Edith Sitzmann (Grüne) erklärte, künftig werde auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für selbstständig und gewerblich tätige Architekten zur gesetzlichen Pflicht. Beate Fauser (FDP) verwies auf die Übergangslösungen: Für Studierende, die bereits ein Studium mit einer kürzeren Regelstudiendauer aufgenommen haben, wird eine Übergangsregelung geschaffen.

In der Anhörung der Verbände hatte die Architektenkammer auf die Gefahr einer „jahrzehntelangen Zeit als Architekt im Praktikum ohne Studienabschluss“ hingewiesen. Die Technischen Fachhochschulen Stuttgart, Biberach, Karlsruhe, Konstanz und Nürtingen-Geislingen warnten vor ungenügender Lehrerkapazität für die Masterstudiengänge und Wettbewerbsnachteile für Bachelor-Studenten. Der Bund deutscher Landschaftsarchitekten sah die Gefahr der Einengung der Berufsaufgabe und der Zuständigkeitsvermischung.


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