Stuttgart. Die Landesregierung will den Ausbau erneuerbarer Energien rechtlich erleichtern, um ihre klimapolitischen Ziele zu verwirklichen. Dies ergibt sich nach Angaben der Stuttgarter Zeitung aus einer Kabinettsvorlage des Umweltministeriums.
Demnach sollen Landschaftsschutzgebiete und Wasserschutzzonen der Stufe II - das ist die mittlere von drei Schutzzonen - für Windkraft und Photovoltaik generell zu Verfügung stehen. Geprüft werde zudem die Legalplanung: Infrastrukturprojekte könnten dann per Gesetz genehmigt werden, was die Verfahren erheblich beschleunigen würde.
Hintergrund sind die ambitionierten Klimaziele, die im Gegensatz zu den geringen Fortschritten stehen, die auf diesem Feld tatsächlich erzielt werden. So hat sich die grün-schwarze Landesregierung vorgenommen, 1000 neue Windkraftanlage bis 2026 zu schaffen. Derzeit sind in Baden-Württemberg gut 700 im Betrieb; 2020 sind lediglich zwölf dazugekommen. Zum Vergleich: In Niedersachsen drehen sich mehr als 6350 Windräder. Die Zeitspanne für Genehmigungen solle laut Kabinettsvorlage halbiert werden.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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