Lob und Kritik für Entwurf zum Landesanerkennungsgesetz

20.11.2013 
Redaktion
 

Stuttgart. Migranten, die ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Baden-Württemberg anerkennen lassen wollen, sollen einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Beratung bekommen. Wenn sich die Betroffenen vorab etwa über den Verfahrensablauf, Voraussetzungen oder Qualifizierungsmaßnahmen informieren, werden aus Sicht des Integrationsministeriums auch die für die Anerkennung zuständigen Stellen entlastet.

„Unser Ziel ist es, in Baden-Württemberg eine flächendeckende und wohnortnahe Beratung über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen anzubieten“, sagte Ministerin Bilkay Öney (SPD). Genutzt würden dabei vorhandene Beratungsangebote wie die Migrationsdienste des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Den Entwurf zum Landesanerkennungsgesetz hat das grün-rote Kabinett vergangene Woche abgesegnet, wie Öneys Sprecher sagte. Der Text kann nun zur Abstimmung in den Landtag eingebracht werden. Die Aufnahme eines gesetzlichen Beratungsanspruchs sei die wichtigste Änderung, die sich im Laufe des Anhörungsverfahrens ergeben habe. Migranten sollen in Zukunft ausländische Berufsabschlüsse bei einem einzigen Ansprechpartner und vor allem schneller anerkannt bekommen. Der neue Gesetzestext gilt für 260 landesrechtlich geregelte Berufe wie Ingenieure, Techniker, Lehrer, Erzieher und Krankenpflegehelfer.

FDP: Beratungsanspruch ist Selbstverständichkeit

Aus Sicht der FDP ist es «„unverantwortlich, dass Integrationsministerin Öney erst jetzt in Sachen Anerkennung ausländischer Abschlüsse aktiv wird“. Die Beratung sei eine Selbstverständlichkeit. Während der Bund schon längst sein Anerkennungsgesetz für die Berufe in Bundeszuständigkeit erlassen habe, zaudere und zögere die grün-rote Landesregierung. „Dabei hätte gerade das Wirtschaftsland Baden-Württemberg unter den ersten sein müssen“, sagte FDP-Generalsekretär Patrick Meinhardt.

Auch die Ingenieurkammer Baden-Württemberg sieht das Verfahren kritisch. „Für die ausländischen Ingenieure ist die vorgesehene Regelung viel zu umständlich und bürokratisch“, sagte Hauptgeschäftsführer Daniel Sander. Weiterhin sollten fünf unterschiedliche Anlaufstellen im Land für Ingenieure zuständig sein. Statt fachfremder Behördenmitarbeiter bei Regierungspräsidien solle die mit Fachleuten besetzte Ingenieurkammer für die Überprüfung ausländischer Ingenieurabschlüsse verantwortlich zeichnen. Mit der Anerkennung der Abschlüsse ausländischer Architekten im Südwesten sei schließlich die Architektenkammer bereits seit Jahren betraut.
Schon jetzt suchten ausländische Ingenieure bei Fragen zur Anerkennung von Abschlüssen zuerst den Rat der Ingenieurkammer, betonte Sander. In den meisten anderen Bundesländern werde das bereits berücksichtigt.

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege sieht den Gesetzentwurf hingegen positiv. „Die Verfahren sind äußerst kompliziert, deshalb ist eine gute und qualifizierte Beratung unabdingbar, damit Migranten die Hürden in der Praxis auch erfolgreich meistern können“, sagte die Vorsitzende des Liga-Ausschusses Migration Angelika Mölbert.


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