Stuttgart. Als 13. Bundesland will Baden-Württemberg die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Schlafräumen einführen. Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD brachten am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung (LBO) ein.
Der Brand am 10. März in Backnang (Rems-Murr-Kreis), bei dem acht Menschen ums Leben gekommen waren, habe die Notwendigkeit für die Installierung solcher Melder gezeigt, sagte die Abgeordnete Andrea Lindlohr (Grüne). Sie verwies auf Erfahrungen in Großbritannien, wo seit Einführung der Rauchwarnmelder 40 Prozent weniger Menschen bei Wohnungsbränden gestorben sind. Auch in Baden-Württemberg werde es weniger Tote geben, sagte Lindlohr überzeugt. „Mehr Rauchwarnmelder retten auch bei uns Leben.“ Die finanzielle Belastung für Vermieter oder Mieter sei bei Kosten unter zehn Euro überschaubar.
Klaus Maier (SPD) wies darauf hin, dass bei 200 000 gemeldeten Bränden in Deutschland jährlich 600 Menschen sterben. Im Südwesten seien es 50 Menschen. Jedes dritte Todesopfer sei ein Kind und Brände verursachten schwere und bleibende Verletzungen. „95 Prozent sterben an Rauchvergiftung“, betonte Maier und wies darauf hin, dass die meisten Opfer zwischen 23 und 7 Uhr im Schlaf überrascht werden. „Grün-Rot hat die Gefahr erkannt und will deshalb eine gesetzliche Regelung“, sagte Maier.
Für die CDU appellierte Manfred Groh zwar für einen freiwilligen Einbau der Melder, bezweifelte aber, ob durch eine verbindliche gesetzliche Vorschrift mehr Sicherheit erreicht wird. Grohs Fraktion hält Nachbesserungen am Gesetzentwurf bei den Beratungen im Ausschuss für notwendig. Insbesondere erwartet er Erfahrungsberichte aus Rheinland-Pfalz, das 2003 als erstes Bundesland die Melder gesetzlich vorgeschrieben hat. Offen seien Fragen der Haftung und des Versicherungsschutzes, sagte Groh.
Auch Jochen Haußmann (FDP) hält Rauchmelder für sinnvoll, weshalb jeder aus eigener Einsicht diese in seiner Wohnung installieren sollte. Beim Gesetz forderte der Liberale allerdings Sorgfalt statt „Stricken mit heißer Nadel“. Haußmann sprach sich für eine Anhörung der Verbände und eine Verlängerung der Übergangsfristen über den von Grün-Rot geplanten 31. August 2014 hinaus aus. Die Mehrzahl der anderen Bundesländer habe Übergangsfristen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren beschlossen.
Staatssekretär Gisela Splett (Grüne) begrüßte namens der Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der LBO und sagte die gewünschte Anhörung von mehreren Dutzend Verbänden zu. Sie hält angesichts der Vorteile der lebensrettenden Melder kurze Übergangsfristen - auch angesichts der geringen Kosten - für angemessen.
Die Pflicht für Rauchwarnmelder gilt nicht allein für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure als Rettungswege in Wohnungen, sondern auch für Beherbergungsstätten, Gemeinschaftsunterkünfte, Heime, Kliniken und ähnliche Einrichtungen. Sie soll, wenn der Landtag das Gesetz verabschiedet hat, sofort für neue Bauten gelten.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
Wissenswertes zu kommunalpolitischen Themen für Sie als Gemeinderat/Gemeinderätin mit einem wöchentlichen Newsletter direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie jetzt den
Kommunal-Newsletter.