Stuttgart. Künftig sollen die Abgeordneten wieder zwischen einer privaten und einer staatlichen Versorgung wählen dürfen. Für eine entsprechende Novelle war am Donnerstag eine große Mehrheit im Landtag. Nicht mittragen wollen diese AfD und FDP. Seit 2011 müssen die Abgeordneten, als Folge der 2008 beschlossenen Parlamentsreform, privat fürs Alter vorsorgen. Dafür erhalten sie 1500 Euro im Monat, die staatlichen Pensionen entfielen. Gegen diese Regelung hatten vor allem junge Abgeordnete protestiert, die sich gegenüber älteren Kollegen schlechter gestellt sahen.
Der Bund der Steuerzahler hat am Mittwoch in einem offenen Brief vor der „verheerenden Außenwirkung“ einer „steuerfinanzierten Luxusrente nach altem Vorbild“ gewarnt. Die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Gabriele Frenzer-Wolf erwartet von den Abgeordneten nun, „dass sie ihre Erkenntnisse in Sachen kapitalgedeckte Altersvorsorge in praktische Politik umsetzen und sich für eine Stärkung der gesetzlichen Rente einsetzen“.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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