Alle Fraktionen außer der AfD stellen sich hinter den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

16.12.2020 
Redaktion
 

STUTTGART. Der Landtag von Baden-Württemberg hat zwar bereits für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 86 Cent gestimmt. Beantragt durch die AfD-Fraktion debattierte der Landtag am 16. Dezember aber nochmals über das Thema.

Hintergrund ist die Entwicklung in Sachsen-Anhalt: Als einziges Bundesland hat der dortige Landtag nicht für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags gestimmt. Die CDU-geführte Regierung zog einen entsprechenden Gesetzesentwurf zurück. Damit kann die Anhebung des Beitrags bundesweit nicht umgesetzt werden. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben angekündigt, dagegen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

„Sachsen-Anhalt hat endlich das Tor für eine grundlegende Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgestoßen“, so Rainer Podeswa (AfD) in der Landtagsdebatte. Er betonte, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland die teuerste öffentlich-rechtliche Medienanstalt der Welt sei. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) habe einen Bedarf von zehn Milliarden Euro festgestellt. Die BBC aus Großbritannien käme dagegen mit nur fünf Milliarden Euro aus, France Télévisions mit 3,2 Milliarden Euro. „Aus welchem Grund braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk so viel mehr als die Briten und die Franzosen?“, fragte Podeswa.

AfD kritisiert den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Er fände es lächerlich, dass die öffentlich-rechtlichen Sender davor warnen, in die Pleite zu rutschen. Die Gehälter der Intendanten seien höher angesetzt als für Ministerpräsidenten, teilweise höher als das der Kanzlerin. Außerdem biete der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Arbeitnehmern eine noch bessere Altersversorgung als Beamten.

Die Redner der anderen Landtagsfraktionen wiesen die AfD darauf hin, dass die Ermittlung des Finanzbedarfs der KEF transparent und genau berechnet sei. Außerdem hoben sie die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie hervor, gerade in Zeiten von Fake News und Corona. „Wir werden uns hinter den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellen und ihn auch verteidigen, weil er ein wichtiger Baustein unserer Demokratie ist“, so Alexander Salomon (Grüne).

Für Raimund Haser (CDU) lässt sich die im Debattentitel gestellte Frage „Rundfunkgebührenerhöhung ade - was nun?“ mit einem einzigen Satz beantworten: „Das werden die Gerichte entscheiden“. Am Ende würde nichts an der Umsetzung des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags vorbeiführen.

Haser ging außerdem auf ein Papier des „Bundesfachausschusses Wirtschaft Arbeitsplätze, Steuern“ der CDU ein, über das das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet hatte. In dem Papier geht es um Vorschläge für das Wahlkampfprogramm der CDU. Unter anderem wird darin laut Spiegel vorgeschlagen, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten schrittweise zu privatisieren. Haser betonte, dass das Papier nur eine Idee sei und nichts mehr.

Goll befürchtet zukünftig weniger Einfluss der Politik auf die Rundfunkfinanzierung

Darauf ging Sascha Binder von der SPD-Fraktion ein. Er machte darauf aufmerksam, dass Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) Vorsitzende des Fachausschusses sei und das Papier durchgewunken hätte: „Das ist Absicht oder Nachlässigkeit“. In einer Zwischenfrage verwies die CDU darauf, dass das Papier aus einem Arbeitskreis und nicht aus dem Fachausschuss stamme. Hoffmeister-Kraut hätte nie davon gewusst.

Binder kritisierte außerdem die CDU in Sachsen-Anhalt, die den „Grundkonsens zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Frage gestellt“ habe. Sie verstoße damit gegen das Grundgesetz. Von der CDU in Baden-Württemberg habe er dazu nichts gehört.

„Es war saudumm“, kommentierte Ulrich Goll (FDP) das Geschehen in Sachsen-Anhalt. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei verfassungsrechtlich festgelegt. „Wir zwingen die Anstalten vors Verfassungsgericht“, so Goll. Ihnen bliebe nichts Anderes übrig. Denn woran solle sich die Finanzierung orientieren, wenn nicht an der KEF? Die Klage vor dem Verfassungsgericht laufe darauf hinaus, dass der Einfluss der Politik auf die Finanzierung geschwächt werde. Goll erwartet nämlich, dass das Gericht es unmöglich machen wird, dass ein einzelnes Land die Finanzierung stoppen kann.


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