Stuttgart/Berlin. Nach dem positiven Ausgang der Volksinitiative in der Schweiz zur Begrenzung von Managergehältern wird auch im Südwesten darüber diskutiert.
Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich-Rülke, betont, dass in der Schweiz keine staatliche Regulierung von Managergehältern beschlossen wurde, sondern dass Inhaber oder Aktionäre der Unternehmen darüber zu befinden haben. Laut Rülke ist das in Deutschland bereits der Fall. Im Mittelstand setzten die Gesellschafter die Geschäftsführergehälter fest. Für den FDP-Politiker ist das „auch richtig so“.
Bei Aktiengesellschaften täten dies die Aufsichtsräte – unter Beteiligung von Betriebsräten oder Gewerkschaften. Auch das sei richtig. Abstimmungen in Hauptversammlungen wären völlig unpraktikabel. „Insofern sehe ich nicht, inwiefern die Schweizer Entscheidung zu Handlungsbedarf in Deutschland führt“, sagt Rülke.
Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, hat eine ähnliche Position wie Rülke: „In Deutschland entscheiden bereits jetzt die Anteilseigner, gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern, über die Managervergütung – jeweils über ihre Vertreter im Aufsichtsrat. Das ist Kontrolle genug.“
Andrea Lindlohr (Grüne) begrüßt das Votum: „Managergehälter sind trotz der Erfahrungen der Finanzkrise immer noch allzu oft an kurzfristigen Unternehmenszielen statt an nachhaltigen Geschäftsmodellen ausgerichtet.“ Darum sollte die Absetzbarkeit der Managergehälter als Betriebsausgabe auf einen vernünftigen Wert begrenzt werden, so Lindlohr.
Jörg Hoffmann, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg, sagt: „Die Vorstandsvergütungen bewegen sich noch zu oft außerhalb eines Rahmens der gesellschaftlich mehrheitlich als angemessen akzeptiert würde“. Daher müsse man über gesetzliche Obergrenzen und eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte sprechen, um diesen Auswüchsen zu begegnen.
Am Sonntag hatten rund 68 Prozent der Schweizer einer Volksinitiative zugestimmt, die das Ziel hatte, dass künftig Aktionäre börsennotierter Unternehmen über die Gehälter des Aufsichtsrats und der Geschäftsleitung entscheiden – auch bei Bonuszahlungen. Verboten werden sollen Abfindungen sowie Prämien bei Fusionen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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