STUTTGART. Die Zahl an Diskriminierungsvorfällen an Hochschulen steigt an: In den Jahren 2016 bis 2021 - Ende des ersten Quartals - wurden insgesamt 267 Vorfälle von Diskriminierung an Hochschulen und Universitätsklinika des Landes gemeldet. Das ergab eine kleine Anfrage an die Landesregierung von der Landtagsabgeordneten Gabi Rolland (SPD) an Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne).
Dabei steigen die Zahlen über die Jahre hinweg tendenziell an: von 2016 – mit 16 gemeldeten Vorfällen – bis 2019 – mit 58 – kontinuierlich. 2020 gab es mit 54 Vorfällen allerdings einen leichten Rückgang. Doch im laufenden Jahr dürfte die Zahl wieder deutlich höher liegen: sind doch bereits im ersten Quartal schon 38 Vorfälle gemeldet worden, mehr als beispielsweise im gesamten Jahr 2017.
Rolland hegt den Verdacht, „dass viele rassistische und diskriminierende Vorfälle erst gar nicht gemeldet werden, da die Angst vor möglichen Folgen aufgrund der Prüfpflicht von Beschwerden zu groß ist“. Daher schlägt sie ein Zwei-Stufen-Modell vor: eine „niedrigschwellige Beratungsstelle für informelle Gespräche ohne automatische Beschwerdeeinreichung“ und daneben eine Beschwerdestelle für ein förmliches Verfahren.
Ministerin Bauer hält das nicht für notwendig. Denn laut Rechtslage müsse ein erstes Gespräch mit der oder dem Beauftragten in der Beschwerdestelle „nicht automatisch zum Einreichen einer förmlichen Beschwerde führen“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Wer eine solche Stelle aufsuche, solle dort zunächst ohnehin „stets über den genauen Verlauf des Beschwerdeverfahrens sowie über die Möglichkeit, zunächst eine unabhängige und vertrauliche Beratung in Anspruch zu nehmen, informiert werden“. Den Hochschulen stehe es aber frei, den Vorschlag der SPD-Abgeordneten aufzugreifen und zusätzlich trotzdem eine unabhängige reine Beratungsstelle einzurichten.
„Auf welchen institutionellen und strukturellen Ebenen möchte sie die Antidiskriminierungsarbeit weiterentwickeln?“, hatte Rolland die Landesregierung ebenfalls gefragt. Dafür sieht sich das Wissenschaftsministerium nicht zuständig. Grundlegende Vorgaben dazu gebe es im Landeshochschulgesetz. Im Übrigen „liegt es im Verantwortungsbereich der Hochschulen darauf hinzuwirken, dass ihre Mitglieder und Angehörige vor Diskriminierungen, insbesondere aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität geschützt werden sowie dazu Regelungen zu treffen“, heißt es in der Antwort von Frau Bauer. Dafür gebe zahlreiche Maßnahmen an den Hochschulen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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