Stickelberger warnt vor Personaleinsparungen im Justizbereich

23.01.2014 
Redaktion
 
Foto: Justizministerium

Stuttgart. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) sieht keine großen Spielräume für Personaleinsparungen in seinem Haus. „Wir sind auf Kante genäht“, sagte der SPD-Politiker der Nachrichtenagentur dpa. Für das Jahr 2015 seien bei der Justiz Einsparungen in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2016 seien es 40 Millionen Euro.

Er werde bei den Haushaltsgesprächen deutlich machen: „Wenn wir weitere Richterstellen einsparen müssten, würde das die Gefahr erhöhen, dass zum Beispiel Untersuchungshäftlinge aus der Haft entlassen werden müssen, weil die Fristen zur Terminierung der Verfahren nicht eingehalten werden können.“   

Im Justizbereich sei keine landesweite Eingreiftruppe möglich, um zum Beispiel bei Krankheitsfällen auszuhelfen. Jeder habe den Anspruch auf den gesetzlichen Richter, der nicht willkürlich ersetzt werden dürfe. „Das Thema Sicherheit ist weiter relevant. Zwar haben wir 50 neue Wachtmeister bekommen. Aber wir bräuchten weitere, wenn wir die Defizite der früheren Regierung im Sicherheitsbereich beheben möchten.“ Stickelberger wies darauf hin, dass durch die Notariatsreform ab 1. Januar 2018 auf einen Schlag 500 Stellen wegfallen. „Das ist ein großer struktureller Sparbeitrag von 24 Millionen Euro.“   

Personalbedarf wird mit Analysesystem ermittel

Der Justizminister hob hervor, dass in der Justiz seit Jahren der Personalbedarf nach einem ausgeklügelten Analysesystem ermittelt wird. Das System lautet auf den Namen Pebbsy. „In anderen Ressorts wird geschätzt und über den Daumen gepeilt, wie viele Leute man in Zukunft braucht.“ Aktuell würden die Pebbsy-Daten auf den neuesten Stand gebracht.

Daran beteiligen sich fast alle Bundesländer, der Südwesten hat dabei die Federführung. „Bis Ende Juni werden die Daten erfasst. Immer wenn ein Richter, ein Staatsanwalt oder eine Schreibkraft eine Akte in die Hand nimmt und sich mit einem Fall befasst, wird die Arbeitszeit festgehalten“, berichtete der Ressortchef. Deutschlandweit gibt es 6,5 Millionen Erfassungskarten. Die Erhebung der bundesweiten Daten kostet gut 1,5 Millionen Euro.   

330 Minuten werden im Durchschnitt für Nachbarschaftssachen benötigt

Die Daten werden den Angaben zufolge bei den Amtsgerichten, den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und den Staatsanwaltschaften erfasst. Sie werden anschließend von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC ausgewertet, berichtete der Minister. Das Ergebnis werde im Dezember erwartet. Im Jahr 2017 seien dann die Fachgerichte an der Reihe.   

Bei der vergangenen Erhebung kam heraus, dass die durchschnittliche Arbeitszeit für einen Fall im Bereich Verkehrsunfallsachen am Amtsgericht einen Richter 230 Minuten beschäftigte. Für Nachbarschaftssachen am Amtsgericht wurden hingegen 330 Minuten benötigt.


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