Grüne und Sozialdemokraten ziehen wegen EnBW-Aktienkauf vor Staatsgerichtshof

20.01.2011 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen werden wegen der Umstände  beim Abscluss des EnBW-Aktiengeschäfts  vor den Staatsgerichtshof ziehen. Dies gaben SPD-Fraktionsvize Nils Schmid und Grünen-Fraktionsvorsitzender Winfried Kretschmann am Donnerstag in Stuttgart bekannt. Joachim Wieland von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, der die Antragsschrift gemeinsam mit Martin Morlok von der Universität Düsseldorf verfassen wird, hält den Antrag in der Sache für erfolgversprechend. 

Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte den Kauf der EDF-Aktien ohne Einbeziehung des Landtags abgeschlossen. Er hatte sich dabei auf das Notbewilligungsrecht des Finanzministers nach Artikel 81 der Landesverfassung berufen. Die Abgeordneten konnten dem Geschäft im Nachhinein bloß noch zustimmen. Selbst wenn die Mehrheit dagegen gestimmt hätte, hätte dieses keinen Einfluss auf den Aktienkauf gehabt. Genau diese Vorgehensweise hatte Sozialdemokraten und Grüne erbost. Sie hatten im Dezember den Plenarsaal aus Protest vor der Abstimmung verlassen.

Nicht versucht, Zustimmung des Landtags einzuholen

Artikel 81 der Landesverfassung:
Über- und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Finanzministers. Sie darf nur im Falle eines  unvorhergesehenen  und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Die Genehmigung des Landtags ist nachträglich einzuholen.

„Die Regierung hat beim Kauf des milliardenschweren Aktienpakets das Haushaltsrecht des Parlaments verletzt“, sagte SPD-Fraktionsvize Schmid. Winfried Kretschmann von den Grünen sprach von einem „klaren Machtmissbrauch“. Eine verfassungskonforme Vorgehensweise hätte verlangt, „dass der Finanzminister beim Landtagspräsidenten anfragt, ob eine schnelle Beschlussfassung des Landtags über einen Nachtragshaushalt möglich ist“. Es sei aber nicht mal der Versuch unternommen worden, die Zustimmung des Landtags zum Aktienkauf einzuholen, so Kretschmann.

„Die Regierung kann ein Geschäft nur dann abschließen, wenn die Verfassung es ihr erlaubt“, sagt Staatsrechtler Wieland. Weder die Ablehnung eines Parlamentsvorbehalts durch den französischen Geschäftspartner, den Energieversorger EDF, noch die wirtschaftlich wünschenswerte Geheimhaltung könnten einen Verstoß gegen die Landesverfassung rechtfertigen. Beides waren Punkte, die Mappus bei der Begründung seines Handelns angeführt hatte.

Haushaltsrecht des Parlaments darf nicht beeinträchtigt werden

„Die Haushaltsprärogative des Landtags besteht unabhängig von der Bereitschaft privater Dritter, bestimmten Vertragsklauseln zuzustimmen“, führt Wieland aus. Und: „Wenn die Regierung ihre verfassungsrechtlichen Pflichten nicht erfüllen kann, muss sie auf ein Geschäft verzichten“, so Wieland. Die Regierung könne die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Notkompetenz des Finanzministers nicht durch ihre Vertragsverhandlungen selbst herbeiführen. Das Haushaltsrecht als das Königsrecht des Parlaments dürfe in seinem Bestand nicht deshalb beeinträchtigt werden, weil die Regierung ein von ihr für vorteilhaft gehaltenes Geschäft abschließen will.

„Sowohl die Regierung als auch der Finanzminister haben gegen die Verfassung verstoßen. Sie haben sich darüber hinweggesetzt, dass alle Einnahmen und Ausgaben des Landes in den Haushaltsplan einzustellen sind und dass die Aufnahme von Krediten ebenso wie jede Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen einer Ermächtigung durch Gesetz bedürfen“, führt Wieland aus. Das Notbewilligungsrecht des Finanzministers greift lediglich im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses. Dieses sieht Wieland nicht gegeben.

Nils Schmid wies darauf hin, dass die Landesregierung bereits in Sachen Haushaltsaufgaben eine Rüge kassiert habe: „Schon bei der Privatisierung der Bewährungshilfe Ende 2006 hat der Staatsgerichtshof dem Finanzminister ins Stammbuch geschrieben, einen Verfassungsbruch begangen zu haben.“ Der Antrag gegen das Verfahren beim EnBW-Aktienkauf soll noch im Februar beim Staatsgerichtshof eingereicht werden.Nach Aussagen von Wieland dauert es in der Regel zwei bis drei Monate, bis dort über einen Antrag entschieden wird. 


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