Stuttgart. Justizminister Rainer Stickelberger will das Nachbarrecht novellieren und damit den Klimaschutz vorantreiben. So müssen beispielsweise Hauseigentümer Überbauten ihres Nachbarn von bis zu 30 Zentimetern auf ihrem Grundstück dulden, wenn diese dem Klimaschutz dienen. So soll vor allem in dicht bebauten Innenstadtbereichen eine nachträgliche äußerliche Wärmedämmung von Gebäuden erleichtert werden.
„Unser geltendes Recht wird der gewachsenen Bedeutung von energetischen Sanierungsmaßnahmen nicht mehr gerecht“, sagt Stickelberger. Voraussetzung für die Überbauung ist, dass der gewünschte Effekt der Dämmung nicht auf einem anderen zulässigen Weg erreicht werden kann. Auch darf eine noch beabsichtigte zulässige Nutzung des Nachbargrundstücks nicht beeinträchtigt werden, so eine Sprecherin.
Auch für neu gepflanzte Bäume ohne Höhenbegrenzung wie Birken, Kastanien oder Platanen soll es künftig Mindestabstände geben, um die Leistung von Solaranlagen nicht zu verringern. Zugleich will Stickelberger die Verjährungsfristen für nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche von fünf auf zehn Jahre verlängern. Hintergrund ist, dass Bäume auf einem Nachbargrundstück häufig erst wahrgenommen werden, „wenn sie so groß sind, dass sie stören", so Stickelberger.
Derartige Änderungen des Nachbarrechts gibt es bereits in fünf Bundesländern, in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen und Berlin. Eine fixe Obergrenze, wie weit eine Maßnahme in das Nachbargrundstück hereinreichen darf gibt außer in Baden-Württemberg bislang lediglich in Nordrhein-Westfalen. Dort liegt sie bei 25 Zentimetern.
Der Entwurf Stickelbergers soll nun in die Anhörung gehen und parallel auch auf der Bürgerbeteiligungsplattform eingestellt werden. Die Änderung könnte zum kommenden Jahr in Kraft treten. (schl)
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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