Stuttgart. Der Landtag hat an diesem Mittwoch in zweiter Lesung einer Änderung des Feiertagsgesetzes zugestimmt. Das Tanzverbot für einige bisher sogenannte Stille Tage wurde dadurch aufgehoben.
Matthias Pröfrock (CDU) machte klar, dass in der Einschätzung der „Stillen (Feier-)Tage“ nicht nur ein gesellschaftlicher Wandel stattgefunden habe. Auch die theologische Bewertung beispielsweise der Weihnachtsfeiertage habe sich geändert. Der grundsätzliche Schutz der Feiertage bleibe unangetastet. Daher könne die CDU dem Gesetzentwurf zustimmen.
Wilhelm Halder (Grüne) zitierte Hannah Arendt „Der Sinn von Politik ist die Freiheit“. Im konkreten Fall gehe es um das Ausbalancieren von zwei Freiheitsrechten: die Religionsfreiheit einerseits, die Freiheit der individuellen Lebensgestaltung andererseits. Mit der behutsamen Liberalisierung - ein grünes Anliegen - des Feiertagsgesetzes seien die Kirchen einverstanden, worüber er als Christ sich sehr freue.
Thomas Reusch-Frey (SPD) erläuterte, mit Blick auf die Solidaritätsadressen nach dem Terroranschlägen in Paris, es gebe ein zutiefst menschliches „Bedürfnis nach Anteilnahme“. So wäre es unpassend, „wenn neben Trauernden andere tanzen“. Daher sei richtig, dass etwa die Karwoche und Totengedenktage als stille Tage bewahrt worden seien.
Ulrich Goll (FDP) meinte, seine Vorredner hätten inhaltlich bereits alles zur „vorsichtigen Lockerung des Tanzverbots“ gesagt, und stellte die Zustimmung auch seiner Fraktion in Aussicht.
Innenminister Reinhold Gall (SPD) bezeichnete die vorgenommenen Eingriffe in das Feiertagsgesetz als „maßvoll und auch sinnvoll“. Der Entwurf werde dem „unterschiedlich hohen Schutzgehalt der einzelnen Feiertage gerecht“. Dieser sei auch nach Ansicht der Kirchen berücksichtigt worden.
Das Gesetz wurde mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit, bei einigen wenigen Gegenstimmen angenommen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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