Beamtenbund: Beamte dürfen nicht radikal sein

14.02.2019 
Von: Michael Schwarz
 
Redaktion
 

Stuttgart/Berlin. Nach Ansicht des Beamtenbunds hat ein Beamter in einer Partei, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet, nicht verloren. Der Landesvorsitzende Kai Rosenberger begrüßt deshalb die Absicht von Horst Seehofer (CSU). Der Bundesinnenminister will prüfen, ob ein Beamter Mitglied einer rechts- oder linksradikalen Partei sein darf.

Unter den Beamten gebe es Mitglieder aller im Landtag vertretenen Parteien, die Extreme seien jedoch vergleichsweise selten, sagt Rosenberger und verweist auf eine Umfrage nach der Landtagswahl 2016. Demnach haben nur acht Prozent der Beamten AfD gewählt – gegenüber 15,1 Prozent bei der gesamten Wählerschaft.

Auch für Michael Wehner von der Landeszentrale für politische Bildung in Freiburg ist die Grenze erreicht, wenn Parteien die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen. Ob dies Gerichte ebenso sehen, ist jedoch offen. Das NPD-Verbotsverfahren war 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht definierte die NPD gleichwohl als verfassungsfeindlich. Was dies für Beamte unter deren Mitgliedern bedeutet, wurde bislang nicht entschieden.


Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin in der Redaktion

Redaktionsassistentin Staatsanzeiger
Doris Kugel
Telefon: 07 11.6 66 01-290
E-Mail senden

Unser Team

Ihr Kontakt zu unseren Redakteurinnen und Redakteuren

Zum Team

Praktikums-Tagebuch

Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger. 

Zum aktuellen Tagebuch

Der Kommunal-Newsletter

Wissenswertes zu kommunalpolitischen Themen für Sie als Gemeinderat/Gemeinderätin mit einem wöchentlichen Newsletter direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie jetzt den 
Kommunal-Newsletter.

Newsletter abonnieren