Stuttgart. Flüchtlinge, die sich in einem Pflegehelferberuf ausbilden lassen, sollen einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen. So will Baden-Württemberg dem Fachkräftemangel in Alten- und Krankenpflege begegnen. Auszubildende in Helferberufen sollten während der einjährigen Lehre und anschließender Tätigkeit im Beruf nicht abgeschoben werden können, schlägt Integrationsminister Manfred Lucha (Grüne) vor. Bisher gilt eine ähnliche Regelung nur für qualifizierte zwei- oder dreijährige Ausbildungsberufe, an die sich eine zweijährige Berufstätigkeit anschließt. Einen solchen Antrag wollte Lucha auf der am Donnerstag beginnenden Konferenz der Integrationsminister in Friedrichshafen vorlegen (nach Redaktionsschluss). Wie lang genau die Helfer nach Ausbildung noch sicher im Beruf arbeiten dürfen, wird auf der Konferenz festgelegt. Bei Zustimmung könnte eine Bundesratsinitiative daraus erwachsen.
Die bisherige Regel aufzugeben hält der Landtagsabgeordnete Jürgen Keck (FDP) nur für sinnvoll, wenn am Ende tatsächlich mehr Pfleger verfügbar seien: "Sonst bliebe die Maßnahme wirkungslos und wäre eine Gefährdung für die Pflegequalität des Landes."
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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