Entscheidung über Grundsteuer könnte bald fallen

31.01.2020 
Von: Michael Schwarz
 
Redaktion
 
Foto: Leja

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Stuttgart. Das Thema Grundsteuer nimmt Fahrt auf. Die grüne Finanzministerin hat einen Gesetzentwurf für das Bodenwertmodell präsentiert. Die CDU kontert mit einem Vorschlag, der die Wohnfläche einbezieht. Die Entscheidung könnte in Kürze fallen. An diesem Freitag lädt der Ministerpräsident zu einer Experten-Anhörung ins Staatsministerium ein.

Wird es das Bodenwertmodell, das Scholz-Modell oder das bayerische Modell? Oder entscheidet sich die grün-schwarze Koalition für den Kompromissvorschlag des CDU-Finanzexperten Tobias Wald? Alles scheint möglich. Sicher ist allerdings, dass die Zeit drängt, denn 2025 müssen die ersten Grundsteuerbescheide nach dem neuen Recht verschickt werden. Denn für eine Erhebung nach altem Recht gibt es nach 2024 keine Rechtsgrundlage mehr.

Einiges spricht dafür, dass Baden-Württemberg die Länderöffungsklausel nutzt und den Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), den mindestens fünf andere Länder übernehmen, verwirft. In Frage kommen das bayerische Modell, das Bodenwertmodell oder das nach dem CDU-Finanzexperten Tobias Wald benannte "Wald-Modell".

Dabei kommt das bayerischer Modell völlig ohne Wertkomponente aus, was nach Ansicht einiger Experten dem Grundgesetz widerspricht, da ein Grundstück im Bayerischen Wald ebenso viel Grundsteuer kosten würde wie eines am Starnberger See - immer vorausgesetzt, die beiden Gemeinden erheben denselben Hebesatz. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 geurteilt, dass wesentlich Ungleiches ungleich behandelt werden müsse. Und die Quadratmeterpreise im Bayerischen Wald und am Starnberger See unterscheiden sich deutlich.

Die Alternative ist das Bodenwertmodell, ein Vorschlag von sechs Stadtoberhäuptern aus Baden-Württemberg - drei von den Grünen und drei von der CDU. Es berücksichtigt den Bodenrichtwert, der sich aus den Grundstücksgeschäften ergibt, die vor Ort in den jüngerer Vergangenheit getätigt wurden. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hat dafür bereits einen Gesetzentwurf erbeitet.

Das dritte Modell aus Baden-Württemberg ist jenes von Tobias Wald. Der finanzpolitische Sprecher kombiniert das Bodenwertmodell mit einer Komponente, die Eigenheimbesitzer entlastet. Die Wohnfläche, die bei Mehrfamilienhäusern in der Regel höher ist, wird nämlich ebenfalls berücksichtigt. Und weil das Gesamtsteueraufkommen sich nicht ändern darf, zahlen die Besitzer von Mehrfamilienhäusern mehr und die Besitzer von Einfamilienhäusern weniger.

Das bayerische, das Bodenwert- und das Waldmodell gelten als vergleichsweise unkompliziert,  weil sie nur maximal drei Angaben benötigen. Allerdings ist davon auszugehen, dass es zu großen Unterschieden gegenüber dem Status quo kommen wird. Anders ausgedrückt: Einige werden stark profitieren, andere deutlich mehr zahlen.

Dies ist beim Scholz-Modell weniger der Fall. Dort sorgen zahlreiche Rechenschritte dafür, dass die Besitzer etwa gleich viel zahlen wie bisher. Beim Scholz-Modell muss der Eigentümer fünf Angaben machen.

 

 

 


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