Stuttgart. Nachdem Bert Matthias Gärtner, der umstrittene und von der AfD nomminierte Kandidat für das Amt des stellvertretenden Mitglieds im Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, zweimal bei der Wahl durchgefallen ist, hat der Landtag das weitere Vorgehen vertragt.
Für die AfD hatte Fraktionschef Bernd Gögel einen dritten Wahlgang verlangt und an die anderen Fraktionen appelliert, das Vorschlagsrecht zu achten. „Wir haben Rechte und Pflichten“, so Gögel, „und vielleicht in der abgelaufenen Legislatur nicht immer nach allen Pflichten gehandelt, aber in dieser Legislatur mit Sicherheit keinen Anlass für Retourkutschen geboten.“ Davor verlangte der parlamentarische Geschäftsführer seiner Fraktion Anton Baron jedoch, „das unwürdige Schauspiel zu beenden“. Und er warf den anderen Fraktionen vor, „jeden menschlichen und politischen Anstand vermissen zu lassen“.
Mit diesen Äußerungen begründete der Grünen-Fraktionsvize Hans-Ulrich Sckerl den Antrag auf Vertragung des dritten Wahlgang. Gewählt wurden Jürgen Gneiting, der Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart, und der Tübinger Jura-Professor Christian Seiler, beide schon bisher Mitglieder am Verfassungsgerichthof, sowie die Politikwissenschaftlerin Gabriele Abels, ebenfalls von der Uni Tübingen. Stellvertreterin Gneitings wurde die Richterin am Bundesgerichtshof Simone Wiegand, Stellvertreterin Seilers bleibt die Rechtsanwältin Bettina Backes. Sckerl forderte die AfD auch auf, ihre Kandidaten-Nominierung zu überdenken.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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