Foto: Praecker
Stuttgart. Ohne Aussprache hat die Landesregierung am Mittwoch das Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes in den Landtag eingebracht. Ziel ist, wie es heißt, „die Landesanstalt für Kommunikation in die Lage zu versetzen werden, regionale private Fernsehangebote künftig stärker als bisher zu fördern“.
Dafür soll es Haushaltsmittel geben, aber auch neue Vorgaben. Nach den Vorstellungen von Grün-Schwarz kann die Landesanstalt künftig Anbieter, die Gelder bekommen, „mit der öffentlichen Aufgabe betrauen, ein qualitätsvolles regionales Informationsprogramm mit einem bestimmten zeitlichen Umfang herzustellen und zu verbreiten“.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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