TÜBINGEN. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat ihre Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) wegen Verdachts der Nötigung eingestellt. Es bestehe kein entsprechender Tatverdacht, teilte eine Behördensprecherin am Donnerstag mit. Nähere Details zur Begründung wollte sie zunächst nicht nennen. Hintergrund des Verfahrens war ein Streit zwischen einem Studenten und Palmer. Die Begleiterin des jungen Mannes hatte daraufhin Anzeige erstattet.
Mitte November war Palmer am späten Abend in der Tübinger Innenstadt mit dem Studenten aneinandergeraten. Dem Oberbürgermeister zufolge soll der Mann ihn beschimpft und sich zudem laut und aggressiv verhalten haben. Daraufhin habe er wegen Störung der Nachtruhe die Personalien des Studenten aufnehmen wollen. Der 33-jährige Student gab an, dass Palmer ihm und seiner Begleiterin nachgelaufen sei und sie bedrängt habe. Nachdem er sich nicht habe ausweisen wollen, habe Palmer begonnen, die beiden zu fotografieren.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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