Umweltverbände wollen Windkraft-Gutachten prüfen

21.03.2017 
Von: sta
 
Redaktion
 
Foto: MEV

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Stuttgart. Der Naturschutzbund (Nabu) und der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) in Baden-Württemberg wollen die artenschutzrechtlichen Gutachten überprüfen, auf deren Basis die Verwaltungen vergangenes Jahr Windenergieanlagen im Südwesten genehmigt haben.

„Wir haben in der Vergangenheit wiederholt unzureichende Gutachten ausgemacht und kritisiert", sagt Nabu-Landeschef Johannes Enssle. Und die BUND-Vorsitzende Brigitte Dahlbender ergänzt: „Jetzt wollen wir feststellen, ob das nur bedauerliche Ausreißer sind oder ob es da einen grundlegenden Fehler im System gibt.“ Dazu haben BUND und Nabu Mitte März 15 Landratsämter angeschrieben und auf Basis des Umweltinformationsgesetzes beantragt, die Artenschutzgutachten zu den im November und Dezember 2016 genehmigten Windenergieanlagen zu erhalten. Die Ergebnisse wollen die beiden Verbände im Sommer vorlegen. 

Als bislang häufigsten Mangel bezeichnen die beiden Umweltverbände, dass Gutachter bei der Datenerhebung die anerkannten und empfohlenen Methoden der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) nicht einheitlich anwendeten, so die Umweltverbände. „Die LUBW definiert beispielsweise, wann, wie oft und nach welcher Zählmethode Vögel und Fledermäuse an den Standorten zu kartieren sind. Hält sich der Gutachter nicht an diese Vorgaben, sind die Daten nicht stichhaltig und das ganze Gutachten steht auf tönernen Füßen“, erklärt Enssle. Ein weiteres häufiges Defizit sieht er darin, dass Beobachtungsdaten der Naturschutz-Aktiven vor Ort nicht ausreichend berücksichtigt werden.

2016 wurden in Baden-Württemberg 194 Windenergieanlagen genehmigt, 120 gingen in Betrieb. „Dass der Windenergieausbau nun Fahrt aufnimmt, ist eine gute Nachricht. Dass jedoch alleine im Dezember 123 Anlagen genehmigt wurden, zeigt, dass die Behörden unter gewaltigem Druck standen. Sie wollten – oder sollten – die Anlagen noch vor Jahresende genehmigen, weil sich ab Januar 2017 die Vergütungsregelungen für Windräder geändert haben", so Dahlbender. Dieser Druck dürfe aber nicht dazu führen, dass unsauber gearbeitet werde.

„Wir legen großen Wert darauf, dass Windkraftanlagen nur dort errichtet werden, wo sie im Sinne des Naturschutzes auch genehmigungsfähig sind", heißt es von Seiten des Umweltministeriums. Deshalb gebe es in Baden-Württemberg klare Regeln für das Erstellen artenschutzrechtlicher Gutachten. Diese Regeln habe man unter anderem gemeinsam mit den Umweltverbänden erarbeitet. „Dass Nabu und BUND jetzt die Einhaltung dieser Regeln überprüfen wollen, ist nachvollziehbar. Wir gehen aber davon aus, dass sich die Gutachter an die verbindlichen Vorgaben zur Erfassung und Bewertung von Vogel- und Fledermausarten halten“, so ein Sprecher des Umweltministeriums.


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