Stuttgart. Die Landesregierung hat an diesem Dienstag den Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (E-Wärme-G) beschlossen. Der Landtag wird in seiner Sitzung Ende Januar in erster Lesung über die Gesetzesnovelle beraten.
Die Novelle bringt für Hauseigentümer einige Änderungen mit sich: Wer eine neue Heizung einbaut, muss künftig dafür sorgen, dass 15 Prozent der Heizwärme oder des Warmwassers über erneuerbare Energien gewonnen werden. Bislang waren es zehn Prozent. Außerdem gilt das E-Wärme-Gesetz nicht mehr ausschließlich für Wohngebäude sondern künftig auch für Nicht-Wohn-Gebäude, das heißt, auch Bürogebäude und öffentliche Gebäude sind davon betroffen.
Im Vergleich zum bisherigen Gesetz, in dem die Solarthermie als Ankertechnologie vorgesehen war, kann der Hauseigentümer den Pflichtanteil von 15 Prozent erneuerbaren Energien künftig über mehr Optionen und auch eine Kombination verschiedener Maßnahmen erbringen. Die Solarthermie ist keine Ankertechnologie mehr. So wird beispielsweise das Dämmen der Kellerdecke ebenso anerkannt, wie das Nutzen von Kraft-Wärme-Kopplung. Auch Bioöl und Biogas können zur Pflichterfüllung beitragen.
Damit würden nicht allein Kohlendioxid-Einsparungen erreicht, machte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) deutlich. Dadurch, dass Energie effizienter eingesetzt werde und weniger fossile Energie verbraucht werde, werde der Haushalt auch unabhängiger von Preisschwankungen bei Öl und Gas.
Neu eingeführt wird auch ein energetischer Sanierungfahrplan. Wer einen solchen erstellen lässt, kann damit ebenfalls einen Teil der gesetzlichen Anforderung erfüllen. „Der Sanierungsfahrplan ist so etwas wie ein Masterplan der energetischen Gebäudesanierung“, so Untersteller. Er enthalte die gesamte Bandbreite an Sanierungsmöglichkeiten für das Gebäude und stelle Kosten und Nutzen einander gegenüber. Dieser Fahrplan koste für ein Ein- oder Zweifamilienhaus rund 800 Euro. „Das erlaubt eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung des Gebäudes, von dem wir uns einen Aha-Effekt bei den Gebäudebesitzern erwarten – und den Anstoß zu sinnvoller Sanierungstätigkeit“, sagt Untersteller. Derzeit wird noch geprüft, ob der Sanierungsfahrplan vom Land gefördert werden könne.
Baden-Württemberg ist nach Angaben des Umweltministeriums das einzige Bundesland, dass ein Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden hat. Betroffen sind davon rund 2,35 Millionen Wohngebäude und etwa 440 000 Nichtwohngebäude im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie. Rund ein Viertel der Treibhausgasemissionen im Land ist auf Heizung und Warmwasserbereitung in Gebäuden zurückzuführen. Deshalb erhofft sich die Landesregierung von der Novelle zusätzliche Einsparungen beim Kohlendioxidausstoß. „Wir müssen beim Einsatz erneuerbarer Energien und bei der Energieeffizienz im Gebäudesektor schneller vorankommen, wenn wir die Ziele europaweit, bundesweit und landesweit erreichen wollen“, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Deshalb gäbe es mit der Novelle des E-Wärme-Gesetzes höhere Anforderungen, aber auch neue Möglichkeiten, sie zu erfüllen. Bis zum Jahr 2020 will Baden-Württemberg den CO2-Ausstoß verglich mit 1990 um 25 Prozent senken, bis zum Jahr 2050 soll er um 90 Prozent sinken.
Der Baden-Württembergische Handwerkstag begrüßt die Novelle. Der Verband hatte sich zwar gewünscht, dass der Pflichtanteil erneuerbarer Energien schrittweise steigt, statt auf einen Schlag von zehn auf 15 Prozent, sagt Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle. Aber die Hauseigentümer hätten jetzt genügend Optionen, so dass sie nicht überfordert würden.
Die Opposition im Landtag kritisiert unter anderem, dass das Gesetz von Wohngebäuden künftig auf Nichtwohngebäude ausgeweitet wird. „Beide Gebäudetypen haben unterschiedliche Wärmebedarfe“, sagt der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andreas Glück. Paul Nemeth, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion fürchtet, dass Unternehmen in Baden-Württemberg durch die Novelle gegenüber denen in anderen Bundesländern und in Europa benachteiligt würden. Möhrle hingegen befürwortet die Einbeziehung von Nichtwohngebäuden: „Das ist schlichtweg ein Gebot der Gerechtigkeit.“
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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