Forschungsministerin will mehr Transparenz bei Drittmitteln

04.02.2014 
Redaktion
 
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Stuttgart. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) will transparenter machen, welche Firmen oder Behörden Hochschulforschung finanzieren. Dazu soll jede Hochschule ein Register einrichten, in dem sogenannte Drittmittelprojekte erfasst werden, erklärte die Grünen-Politikerin an diesem Dienstag bei der Vorstellung des neuen Landeshochschulgesetzes.

Dies ist unter anderem eine Konsequenz aus der Diskussion um Rüstungsforschung an Südwest-Universitäten. Bei den Grünen hätten einige gerne ein Verbot der Forschung für das Militär im neuen Gesetz gesehen. Bauer lehnt eine sogenannte Zivilklausel aber ab, weil nach der Verfassung Lehre und Forschung frei seien.

Das Register, das auch Angaben zu Geheimhaltungsverpflichtungen enthalten soll, ermöglicht dem Hochschulsenat eine Diskussion über Drittmittelprojekte. Bauer sagte: „Mit der Regelung ist ein angemessener Ausgleich zwischen der Freiheit der Wissenschaft, den Interessen der Drittmittelgeber und der Anforderung an die Transparenz geglückt.“

Neuland bei Promotionsrecht

Mit dem erstmals in einem Hochschulgesetz verankerten Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), früher als Fachhochschulen bekannt, betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. Von den Unirektoren wird die geplante Experimentierklausel allerdings abgelehnt, nach der künftig Absolventen von HAW auch an Verbünden ihrer Hochschulen unter bestimmten Bedingungen den Doktortitel erwerben können (siehe auch Pro und Contra im Staatsanzeiger vom 31.1. 2014).

Mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes, die an diesem Dienstag vom Kabinett verabschiedet wurde, will Bauer darüber hinaus die Juniorprofessur weiterentwickelnt. Nachwuchswissenschaftler, die sich bewähren sollen eine klare Perspektive auf einer Dauerstelle an ihrer Hochschule erhalten. Auch die Leitungsstrukturen an den Hochschulen sollen weiterentwickelt werden. So sollen Senat und Hochschulrat künftig die Rektoren in gemeinsamer Sitzung wählen. Der Senat soll neue Rechte erhalten. Der Hochschulrat trägt künftig die Veranwortung für die strategische Entwicklung der Hochschulen.

Außerdem will Bauer mit der Novelle die Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen erleichtern. Diese können sich künftig in rechtsfähigen Verbänden zusammenschließen und beispielsweise gemeinsame Rechenzentren betreiben. Zentren für Forschung und lehrer sollen künftig auch fakultätsübergreifend leichter eingerichtet werden können. So entstehe laut Bauer eine zeitgemäße Organisationsform für Einrichtungen wie Graduate Schools oder Exzellenzcluster.

Kritik von der CDU

„Unsere Hochschulen erhalten damit das Rüstzeug, um sich im globaben Wettbewerb um die besten Köpfe auch künftig erfolgreich behaupten zu können", sagt Bauer. Sie will mit der Novelle zugleich das „Leitbild der unternehmerischen Hochschule“ ablösen. Diese habe noch nie zu den Hochschulen gepasst. Diese bräuchten Freiheit, um kreativ und innovativ zu sein.

Kritik an der Gesetzesnovelle kommt von der Opposition. „Die Novelle verschlechtert die Chancen der Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe und Forschungsmittel“, sagt die Abgeordnete Sabine Kurtz. Die Landesregierung verändere ohne echte Notwendigkeit das Leitbild der Hochschulen. Infolge der höheren Transparenzauflagen ist Kurz überzeugt, dass es die Hochschulen künftig schwerer haben werden, Forschungsmittel einzuwerben.Auch die Kritik der Univerisitäten zur geplanten Öffnung des Promotionsrechts für die Hcohschulen für angewandte Wissenschaften müsste ernst genommen werden. 

„Es wird nicht nur ohne Not ein bürokratisches Monstrum geschaffen, das die Wissenschaftler in ihrer Forschungsfreiheit einschränkt, sondern vor allem Misstrauen an einer sensiblen Schnittstelle gesät: Die Kooperation zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft, aus der gerade in Baden-Württemberg unzählige Forschungserfolge hervorgingen, wird empfindlich getroffen“, warnt Friedrich Bullinger (FDP).

Arbeitgeber begrüßen Novelle in weiten Teilen

Die Arbeitgeber Baden-Württemberg begrüßen wesentliche Teile des neuen Landeshochschulgesetzes. Eine zentrale Forderung der Wirtschaft nach klareren Regeln für berufsbegleitende Studiengänge werde aufgegriffen. Die geplanten Zentren für übergreifende Forschung und Lehre könnten beitragen, Kräfte zu bündeln und Synergien zu nutzen.

Positiv für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg seien auch bessere Entwicklungsperspektiven für junge Wissenschaftler, denen nun nach einer befristeten Bewährungszeit Stellen auf Lebenszeit angeboten werden könnten. Im Interesse von Unternehmen und ihren Beschäftigten werde auch die Anerkennung von Kompetenzen für Studiengänge sowie die Schaffung von Angeboten wissenschaftlicher Weiterbildung und von Kontaktstudien vereinfacht.

Kritisch sehen die Arbeitgeber hingegen die gestärkte Rolle des Ministeriums und der Senate bei der Benennung der Hochschulräte. Es müsse in jedem Fall verhindert werden, dass die Hochschulen primär politikgesteuert werden und die Ämter im Hochschulrat und im Rektorat damit für starke Führungspersönlichkeiten unattraktiv werden, heißt es in der Stellungnahme der Arbeitgeber Baden-Württemberg. Zudem könne eine zu restriktiv ausgelegte Transparenzklausel dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg schaden. Das Geheimhaltungsinteresse von Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müsse unbedingt gewahrt bleiben.

 

 


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