CDU will Windenergieplanungen bei Regionalverbänden belassen

14.03.2012 
Redaktion
 
Foto: Archiv/LMZ

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Stuttgart. In erster Lesung debattierten die Abgeordneten im Landtag an diesem Mittwoch über das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Die Staatssekretärin im Verkehrs- und Infrastrukturministerium, Gisela Splett (Grüne), sprach von einer längst überfälligen Korrektur der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie. Die Landesregierung will dadurch die Möglichkeit schaffen, bis zum Jahr 2020 mindestens zehn Prozent des Strombedarfs im Land aus heimischer Windkraft zu decken. 

Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes sollen auch die bisher geltenden Windregionalpläne der Regionalverbände aufgehoben werden. Dies lehnt die CDU ab. „Dadurch wird eine wirksame Planung und Steuerung verhindert“, befürchtet Manfred Groh. Er wandte sich dagegen, den Kommunen parallel zu den Regionalverbänden eine Planungshoheit zu geben.

Denn mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes können nicht mehr allein die Regionalverbände sondern auch Städte und Gemeinden Vorranggebiete für die Windkraft auf ihrer Gemarkung ausweisen. „Dies wird zu erheblichen Verwerfungen zwischen den Gemeinden führen“, sagte Groh. Auch werde so ein Flickenteppich drohen. Die CDU setze sich deshalb weiterhin dafür ein, die Windplanung bei den Regionalverbänden zu belassen. „Die Kommunen wollen sich einbringen“, konterte Wolfgang Raufelder (Grüne). Es herrsche eine Aufbruchstimmung. 

Fraunhofer-Studie sieht viele geeignete Flächen für Windkraft

Raufelder verwies darüber hinaus auf eine Fraunhofer-Studie, wonach gerade im süddeutschen Raum noch viele Flächen für die Windkraft vorhanden sind. Er forderte, Baden-Württemberg zu einem windenergiereichen Bundesland zu machen.

„Wir sind in Baden-Württemberg Schlusslicht beim Ausbau der Windenergie“, machte Johannes Stober (SPD) deutlich. Der Anteil an der Stromerzeugung liege derzeit bei 0,7 Prozent. Grund dafür sei das Landesplanungsgesetz und die Regionalpläne mit 99 Prozent Ausschlussfläche und zum Teil ungeeigneten Vorrangflächen. Die Gefahr von Wildwuchs durch Planungsmöglichkeiten für Kommunen sieht Stober nicht. Es gebe nach wie vor klare gesetzliche Vorgaben, etwa zum Naturschutz oder zu Emission. Deshalb könnten nicht überall Windräder gebaut werden. Aber mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes gebe es keine Pauschalverbote mehr. Er wies auch darauf hin, dass Kommune durchaus Windkraftplanungen an bestimmten Stellen verhindern könnten, sie müssten dann aber an anderen Stellen Vorranggebiete ausweisen. Das könne auch im Verbund gemacht werden.

Windenergie bringt Wertschöpfung und Arbeitsplätze

Jochen Haußmann (FDP) wies auf die Vorteile von mehr Windenergie in Baden-Württemberg hin. Dies bedeute auch mehr Wertschöpfung und mehr Arbeitsplätze im Land. Er wies aber auch auf Probleme bei der Änderung des Landesplanungsgesetzes hin. So hatten beispielsweise Kommunen die zu kurzen Fristen bemängelt. Auch könne es zu einer Konkurrenzsituation zwischen Kommuenn und Regionalverbänden kommen. Einerseits sei es zwar positiv, dass die Kommunen zusätzliche Entscheidungskompetenzen bekämen, andererseits berge dies auch die Gefahr gegensätzlicher Planungen. Auch forderten die Liberalen bei Windkraftanlagen eine öffentliche Bürgerinformation und Anhörung als Pflicht einzuführen.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur überwiesen. 

 


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