Verwaltungsgericht: Entlassung von Ex-Rektorin Stöckle nicht rechtmäßig

18.05.2018 
Redaktion
 
Foto: MEV

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Stuttgart. Das umstrittene Aus der ehemaligen Rektorin an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 2015 war nicht rechtens. Die Klage von Claudia Stöckle gegen das Land zur vorzeitigen Beendigung ihres Amtes war erfolgreich, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Freitag mitteilte. Die Begründung für die Entscheidung liegt noch nicht vor.

Mit der Zustellung des Urteils sei erst in einigen Wochen zu rechnen. „Ich bin froh und erleichtert”, sagte Stöckle in einer ersten Reaktion. Nun müsse man aber die Begründung abwarten. Stöckle hatte sich bei der Verhandlung am Donnerstag als „Opfer einer Intrige von 20 Leuten” bezeichnet. Die Mehrheit der Hochschule habe hinter ihr gestanden.

Die Gremien der Hochschule, sowohl Hochschulrat als auch Senat, hatten sich damals im Verlauf einer Führungs- und Vertrauenskrise gegen die Rektorin gestellt. Stöckle hatte gegen das Wissenschaftsministerium geklagt, dass sie am 26. Februar 2015 über die vorzeitige Beendigung ihres Amts in Kenntnis gesetzt hatte. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.


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