Verwaltungsgerichtshof fällt Urteil zur Instandhaltung von Kirchtürmen

03.01.2014 
Redaktion
 

Mannheim/Gingen. Die Bedeutung der Uhren und Glocken von Kirchtürmen hat sich stark gewandelt - wer wie viel für ihre Instandhaltung zahlt, muss daher neu ausgehandelt werden. Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg haben nun ein Urteil mit Signalwirkung für viele Gemeinden im Südwesten gefällt, wie ein Gerichtssprecher in Mannheim sagte.

Konkret ging es um die Instandhaltung der Johanneskirche in Gingen an der Fils (Kreis Göppingen). Die Gemeinde muss sich künftig nur noch mit einem Drittel statt mit fünf Sechsteln daran beteiligen. In welchem Umfang einer Gemeinde eine Beteiligung zumutbar sei, müsse einzeln geklärt werden.


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