Wirtschaftsministerium fördert die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln

09.03.2020 
Redaktion
 
Für den Mietspiegel werden die Mietpreise von Wohnungen und Häusern untersucht. Foto: leja

Für den Mietspiegel werden die Mietpreise von Wohnungen und Häusern untersucht. Foto: leja

STUTTGART. Seit dem Jahr 2018 fördert das Land als erstes Bundesland Kommunen, wenn sie sich zusammentun, um gemeinsam einen Mietspiegel für ihr Gebiet zu erstellen. „Das Förderprogramm war bislang ein voller Erfolg. Deshalb haben wir uns entschlossen, es um zwei Jahre zu verlängern und dafür insgesamt 400.000 Euro bereitzustellen“, sagt Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Ziel sei es, dass möglichst flächendeckend im Land qualifizierte Mietspiegel erstellt werden.

Dabei sollen die Kommunen motiviert werden, bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegel zusammenzuarbeiten. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Alex Maier sieht darin einen dreifachen Vorteil: „Gemeinden erhalten auf diese Weise eine Landesförderung. Sie können sich zweitens die anfallenden Kosten bei dem Projekt teilen und hinsichtlich der Mietpreise entsteht letztendlich eine breitere Datenbasis.“

Ein weiterer Vorteil von qualifizierten Mietspiegeln ist, dass sie nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt werden.

Höchstbetrag von maximal 40.000 Euro je Kooperationsprojekt

Das Land fördert Kooperationsprojekte zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels von mindestens zwei Kommunen, wenn die kooperierenden Gemeinden zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern erreichen. Die Regelförderung in den Jahren 2020 und 2021 liegt bei 0,25 Euro je Einwohner und ist künftig auf einen Höchstbetrag von maximal 40.000 Euro je Kooperationsprojekt begrenzt. Insgesamt stehen jährlich 200.000 Euro zur Verfügung.

Da Mietspiegel insbesondere auf angespannten Wohnungsmärkten eine wichtige Bindungswirkung entfalten, gibt es dort den doppelten Fördersatz“, sagt Hoffmeister-Kraut. So werden Kooperationsprojekte, bei denen sich mindestens eine Gemeinde in der Gebietskulisse der neuen Landesverordnung zur Mietpreisbremse befindet, mit einem erhöhten Fördersatz von 0,50 Euro pro Einwohner unterstützt.

116 Kommunen haben bereits miteinander kooperiert

In den Jahren 2018 und 2019 förderte das Wirtschaftsministerium insgesamt 25 Projekte mit rund 740.000 Euro, in denen 116 Kommunen miteinander kooperierten. Insgesamt konnten bereits 1,65 Millionen Einwohner und damit 15 Prozent der Gesamteinwohnerzahl von Baden-Württemberg erreicht werden.

Anträge der Gemeinden für das Förderjahr 2020 sind bis 31. Oktober 2020 möglich und können bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Landesverordnung gestellt werde. Die Fördermittel sollen laut Wirtschaftsministerium allerdings erst nach deren Inkrafttreten - voraussichtlich noch im ersten Halbjahr - bewilligt werden.


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