Stuttgart. Der Landtag hat an diesem Donnerstag über eine verlässliche Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs debattiert. Alle Fraktionen sahen es kritisch, dass das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) im Jahr 2019 ausläuft, da das Land große Projekte nicht alleine finanzieren könne. Mit dem GVFG fördert der Bund Verkehrsprojekte. Er beteiligt sich mit 60 Prozent an den Kosten, jeweils 20 Prozent zahlen das jeweilige Bundesland und die Verkehrsbetriebe.
„In Baden-Württemberg stehen noch viele Projekte im ÖPNV an. Der Bund darf die Länder und Kommunen bei der Finanzierung des ÖPNV nicht im Stich lassen“, sagte Andreas Schwarz (Grüne). Seiner Ansicht nach sind steigende Fahrgastzahlen im ÖPNV die Antwort auf die Feinstaubproblematik. Die Tatsache, dass der Bund fordert, ausstehende Maßnahmen bis zum Jahr 2019 abzurechnen, macht ihn besorgt. „Der Stichtag muss verschoben werden, eine Nachfolgeregelung zum GVFG ist nötig“, sagte Schwarz. Er bemängelte zudem, dass Baden-Württemberg bloß zehn Prozent der Regionalisierungsmittel erhalte, obwohl das Land 13 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik stelle und 12 bis 13 Prozent des bundesweiten Schienenverkehrs im Land laufe. Er fordert daher auch hier eine Neuregelung.
Hans-Martin Haller (SPD) sagte, dass der Ausbau des SPNV ein Erfolgsmodell sei. „Die GVFG-Mittel waren dafür entscheidend“. Aufgrund des Auslaufens des GVFG drohe, dass Projekte nicht angegangen würden, da sie bis zum Jahr 2019 nicht abgerechnet werden könnten. „Der Bund muss dafür sorgen, dass es nach 2019 weitergeht“, so Haller. Er kritisierte, dass die Regionalisierungsmittel jährlich nur um 1,5 Prozent steigt, obwohl die Kostensteigerung 2,5 Prozent betrage. Daher sei eine „stärkere Dynamisierung der Regionalisierungsmittel“ notwendig.
Rudolf Köberle (CDU) wies darauf hin, dass das Land die Lücke zwischen den zugewiesenen Bundesmitteln und dem tatsächlichen Bedarf nicht schließen könne. Auch er sprach sich dafür aus, dass die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel den „wirklichen Kostensteigerungen“ entsprechen müsse.
Auch Jochen Haußmann (FDP) sieht dies ähnlich. Er forderte eine „andere Dynamisierung“ der Regionalisierungsmittel. Zudem sollten diese im Verhältnis zur Bevölkerung neu ausgerichtet werden, da sich die Bevölkerungszahlen in und die Bevölkerungsverhältnisse zwischen den Ländern seit der Einführung der Mittel verändert hätten. Er wunderte sich darüber, dass Grün-Rot den Ausbau des ÖPNV nicht nur im Wahlprogramm, sondern auch im Koalitionsvertrag aufgenommen habe. Denn „zum Zeitpunkt des Koalitionsvertrag stand schon fest, dass das GVFG auslaufen wird“.
„Es geht darum, wo künftig Züge fahren, in welchem Takt und wo angesetzt werden kann“, sagte Verkehrsminister Winfried Herrmann (Grüne). Der Bedarf nach einem Ausbau des ÖPNV sei vorhanden – nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch im ländlichen Raum. Den Beschluss, das GVFG im Jahr 2019 auslaufen zu lassen, bezeichnete Herrmann als einen „historischen Fehler“. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag sagte Herrmann, dass der Ausbau des ÖPNV ein ehrgeiziges Ziel sei. „Ich konnte mir zu dem Zeitpunkt nicht vorstellen, dass auf Bundeseben nichts passiert“, so der Minister. Nach seinen Angaben habe sich die Verkehrsministerkonferenz dafür ausgesprochen, das GVFG beizubehalten.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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