Stuttgart. Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hält das bestehende Gesetz, mit dem die Bürger leichter an Informationen von Behörden kommen soll, für verbesserungswürdig. „Ich bin froh, dass es das Gesetz gibt. Aber ich Baden-Württemberg hat sich damit nicht an die Spitze der Bewegung gesetzt“, sagte Brink der Deutschen-Presse Agentur in Stuttgart.
Das Informationsfreiheitsgesetz war noch unter Grün-Rot beschlossen worden. Brink kritisierte, es gebe zahlreiche Bereiche, die von der Informationspflicht ausgenommen worden seien. Dies betreffe zum Beispiel Schulen und Universitäten. Zudem besteht in Baden-Württemberg die Möglichkeit, dass die Verwaltungen Gebühren für die Gewährung von Informationen erheben. Davon machten aber die wenigsten Behörden Gebrauch. Daher sei zu überlegen, ob man den Gebühren-Passus in dem Gesetz ganz streiche.
Nach Brinks Einschätzung ist das neue Gesetz noch nicht ganz im Bewusstsein der Menschen angekommen. Es gebe bisher nur einzelne Gruppen, die es nutzen - zum Beispiel Bürgerinitiative und Journalisten, die mithilfe des Gesetzes Informationen von Behörden im Rahmen ihrer Recherchen bekommen wollen. Im kommenden Jahr werde das Gesetz vom Innenministerium evaluiert, sagte Brink.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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