Strobl: "Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten scheitert nicht an uns"

18.01.2019 
Redaktion
 
Foto: Innenministerium Baden-Württemberg

Foto: Innenministerium Baden-Württemberg

Stuttgart. Innenminister Thomas Strobl (CDU) geht davon aus, dass Baden-Württemberg der Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten im Bundesrat nicht entgegenstehen wird. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird an uns nicht scheitern”, teilte Strobl am Freitag in Stuttgart mit.

Es geht um eine Ausweitung auf Georgien, Algerien, Tunesien und Marokko. Der Bundestag stimmte einem Gesetzentwurf der Bundesregierung an diesem Freitag in Berlin zu. Vertreter der Fraktionen der Grünen und der Linkspartei sprachen sich aber gegen den Entwurf der großen Koalition aus.

 „Ich kann nicht nachvollziehen, wie es die Grünen vor der Bevölkerung verantworten wollen, wenn dieses wichtige, wirklich hilfreiche Instrument an ihnen scheitert", sagt Strobl. Im Bundestag sei es auf die Grünen nicht angekommen. „Aber im Bundesrat sind sie gefragt.” Strobl meinte, den Grünen steckten grüner Fundamentalismus und grünes Dogma noch tief in den Knochen. Er sei Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) „sehr dankbar”, dass er und seine baden-württembergischen Grünen da eine rühmliche Ausnahme seien.

Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen die Vermutung besteht, dass es dort im Regelfall weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Die Bundesregierung will mit der Änderung des Asylrechts erreichen, dass über Anträge von Menschen aus diesen Staaten schneller entschieden werden kann. Auch die Abschiebung soll dadurch beschleunigt werden.

Die große Koalition war 2017 mit einem ähnlichen Entwurf zu drei nordafrikanischen Staaten im Bundesrat am Widerstand mehrerer Länder gescheitert, in denen Grüne oder die Linkspartei mitregieren. Damals hatte Baden-Württemberg Zustimmung signalisiert. Kretschmanns grün-schwarze Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2016 vereinbart, dass Baden-Württemberg der Ausweitung der sicheren Herkunftsländer auf Algerien, Tunesien und Marokko zustimmen werde, wenn die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien.


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